Tierarzt / Tierärztin, Änderungen der selbstständigen Tätigkeit bei der Landestierärztekammer anzeigen
Nachträgliche Änderungen, beispielsweise Ihres Namens- oder der Adresse, sowie die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit, müssen Sie der Landestierärztekammer anzeigen.
Achtung! Für Veränderungsanzeigen beim örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veternäramt müssen gesonderte Fristen eingehalten werden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Zuständige Stelle
- Sächsische Landestierärztekammer HausanschriftSchützenhöhe 16
01099 DresdenTelefon+49 351 8267-200Fax+49 351 8267-202
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.