Widerspruch gegen die Veröffentlichung einer Baulandfläche
Die Stadt oder Gemeinde kann ein sogenanntes Baulandkataster erstellen, welches allen Interessenten Auskunft über Flächen des Stadt- oder Gemeindegebiets gibt, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt lediglich eine zusätzliche Informationsmöglichkeit für die Bürger dar.
Der Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit, einer Veröffentlichung seines Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Grundstückseigentümer nicht möchten, dass Ihr Grundstück im Baulandkataster veröffentlicht ist, können Sie hiergegen mündlich oder schriftlich widersprechen. Der Widerspruch ist nicht formgebunden.
Falls die Stadt oder Gemeinde ein Formular zur Verfügung stellt, empfiehlt sich dessen Anwendung.
Erforderliche Unterlagen
Ihr Widerspruch soll folgende Angaben enthalten:
- Name des Grundstückseigentümers (Angabe, ob Eigentümer oder Erbbauberechtigter)
- Lagebezeichnung des Grundstücks:
- Gemarkung
- Flurstück
- Straße, Hausnummer
Wenn Sie als Bevollmächtigter handeln, müssen Sie zudem eine schriftliche Vollmacht vorweisen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 23.11.2017