Zentrale Studienbewerbung
Wenn Ihr gewünschter Studiengang bundesweit zulassungsbeschränkt ist oder in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen ist, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben.
Die Stiftung vergibt zentral die Studienplätze für folgende Studienangebote:
- bundesweites Vergabeverfahren an allen Universitäten in den Fächern:
- Medizin
- Pharmazie
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
- Service-Verfahren für Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen verschiedener Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
Ansprechstelle
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Termine (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie)
Stiftung für Hochschulzulassung
Verfahrensablauf
Bewerbung
- rufen Sie das Internetportal der Stiftung für Hochschulzulassung auf und wählen Sie den für Sie zutreffenden Studienbereich
- verschaffen Sie sich einen Überblick über das zu absolvierende Bewerbungsverfahren drucken Sie am Ende des Online-Verfahrens das erzeugte Antragformular aus
- schicken Sie es zusammen mit den vorzulegenden Unterlagen an die Stiftung für Hochschulzulassung
Nachdem über Ihre Zulassung entschieden worden ist, erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Zulassungsbescheid
Nachdem über Ihre Zulassung entschieden worden ist, erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid
Sie erfahren, auf welcher Rangposition nach Durchschnittsnote und Wartezeit Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten – falls Bewerber, die eine Zulassung bekommen, diesen nicht in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen
Am Ende der Online-Bewerbung wird Ihnen angezeigt, welche Unterlagen Sie zusammen mit dem ausgedruckten Formular an die Stiftung für Hochschulzulassung schicken müssen. Meistens handelt es sich um folgende Dokumente:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur oder bestandene Zugangsprüfung) als amtlich beglaubigte Kopie
- Nachweis eines eventuell geleisteten Dienstes (zum Beispiel Bundeswehr, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr)
- Angaben über eine Berufsausbildung beziehungsweise Tätigkeit
- eventuell das Studienbuch mit den Angaben über bereits studierte Semester
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 19.11.2018