Baukindergeld beantragen (KfW)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Erwerb von Wohneigentum für Familien, KfW-Programm Nr. 424
Wenn Sie für Ihre Familie ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen, können Sie für jedes Kind in Ihrem Haushalt einen Zuschuss von EUR 12.000 erhalten. Das Baukindergeld wird bis zu einem bestimmten Haushaltseinkommen gezahlt. Stellen Sie nach Einzug online einen Antrag im KfW-Zuschussportal.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
- je Kind EUR 12.000 insgesamt (jährlich EUR 1.200)
Bezugsdauer
- 10 Jahre
Auszahlung
in jährlich gleich hohen Raten
- Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.
- Die Förderung ist nur im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel möglich, es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
- KfW Bankengruppe HausanschriftPalmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am MainTelefon+49 69 7431-0Fax+49 69 7431-2944
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
Formular: –> Baukindergeld, Online-Antrag (KfW-Zuschussportal)
- Vorab-Check
- Baukindergeld
KfW-Förderportal
Verwandte Leistung
- Wohnungsbauprämie (Bausparförderung) beantragen
Amt24-Leistung
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
(Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, die selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben
Weitere Voraussetzungen
- im Haushalt ist mindestens ein minderjähriges Kind gemeldet, für das Kindergeld bezogen wird
- jährliches Haushaltseinkommen von maximal EUR 90.000 bei einem Kind, zuzüglich EUR 15.000 für jedes weitere Kind
Verfahrensablauf
Prüfen Sie zunächst online, ob Sie die Voraussetzungen für das Kinderbaugeld erfüllen ("Vorab-Check"). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal.
Registrieren und Antrag stellen
- Sofern Sie noch keinen Nutzerzugang haben, müssen Sie sich zunächst im Portal registrieren. Sind Sie auf der Plattform angemeldet, starten Sie mit "Zuschuss jetzt beantragen. Ein elektronischer Antragsassistent führt Sie durch das Antragsverfahren.
- Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang.
Nachweise hochladen
- Mit der Benachrichtigung werden Sie gebeten, Ihre Identität nachzuweisen (siehe Punkt "Identifizierung"). Die Legitimierung erfolgt per Video-Identifizierung oder mit Postident.
- Laden Sie zu gegebener Zeit die zur Antragsprüfung erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Achtung! Voraussichtlich ab März 2019 möglich (die KfW benachrichtigt per E-Mail).
Prüfung und Auszahlung
- Die KfW prüft die Nachweise und teilt Ihnen schriftlich mit, ob Ihnen Baukindergeld gezahlt wird.
- Die Zuschuss-Raten werden jährlich zu den vereinbarten Terminen über die angegebene Bankverbindung überwiesen.
Fristen
- Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, frühestmöglichem Baubeginn oder Erteilung der Baugenehmigung – datiert spätestens auf 31.03.2021 (verlängert!)
- Hochladen der Nachweise: innerhalb von 3 Monaten nach Antragsbestätigung
Hinweis: Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags bittet die KfW, dass Sie Ihren Baukindergeldantrag erst ab dem 22.01.2021 stellen, wenn Sie beispielsweise den Kaufvertrag zwischen dem 01.01. und 21.01.2021 unterzeichnet haben und bereits eingezogen sind.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW-Bankengruppe. 17.12.2020