Auskunft über Bodenrichtwerte beantragen
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Bodenrichtwerte
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss und verlangen Sie eine Auskunft über einen bestimmten Bodenrichtwert. Geben Sie dabei mindestens an, auf welches Gebiet sich Ihre Anfrage bezieht. Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
- Die Auskunft kann durch Gewährung der Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten, durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Einzelauskünfte erteilt werden.
- Teilweise werden die Bodenrichtwerte auch als Datei (zum Beispiel auf CD) oder über das Internet zur Verfügung gestellt.
- Wenn Sie die Auskunft in schriftlicher Form angefordert haben, wird sie Ihnen zugesandt.
Hinweis: Ein Anspruch auf eine fernmündliche Auskunftserteilung besteht nicht.
Kosten (Gebühren)
- Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten sowie mündliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel keine
- schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel kostenpflichtig
- Soweit die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte als Datei zur Verfügung stellen, ist dies in der Regel kostenpflichtig. Die Informationen über das Internet werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.
Rechtsgrundlage
- § 196 Baugesetzbuch (BauGB) – Bodenrichtwerte
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 30.09.2020