Datenschutzbeschwerde bei den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche
Sie sind der Ansicht, dass eine kirchliche Einrichtung Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Oder Sie erhalten keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der für Sie zuständigen kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Ansprechstelle
die Kirche, an die Sie Ihre Beschwerde richten:
- Datenschutz in der Katholischen Kirche
Datenschutzportal der Katholischen Kirche - Kirchliche Datenschutzbeauftragte
im Portal der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Datenschutz der Kirchen und Religionsgemeinschaften
im Portal der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim zuständigen Datenschutzbeauftragten ein.
- Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
- Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
- Die Datenschutzkontrolle geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
- Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
Hinweis: Eine unmittelbare Wirkung auf Ihre Rechte und Pflichten oder die Daten verarbeitende Stelle hat die Mitteilung der Datenschutzkontrolle nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen geben der Datenschutzkontrolle keine beziehungsweise so gut wie keine Kassations-, Regelungs- oder Anordnungskompetenzen. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften können jedoch zur Einleitung von Straf- oder Bußgeldverfahren führen.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei unter Beteiligung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. 13.09.2019