Gesundheitsamt [Stadt Chemnitz]
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09106 ChemnitzKontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 0371 4885301
- Fax
- 0371 4885399
- gesundheitsamt@stadt-chemnitz.de
- Internet
- https://www.chemnitz.de/dienstleistungsportal/
- Internet
- http://www.chemnitz.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 08:30 - 12:00 Uhr |
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Di | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mi | 08:30 - 12:00 Uhr |
Do | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:30 - 12:00 Uhr |
- LeistungÄrztliche Untersuchung in der Kindertageseinrichtung wahrnehmenAngebot des Gesundheitsamtes Die Ärzte und Ärztinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) der Gesundheitsämter führen in den Kindertageseinrichtungen einmalige Einzeluntersuchungen durch, um die …
- LeistungBestattungsfrist, Verlängerung beantragenSollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter eine Wartefristverlängerung zu beantragen. [...
- LeistungBetäubungsmittel für den Reisebedarf, Bescheinigung durch das Gesundheitsamt ausstellen lassenErlaubnisfreie Mitnahme von ärztlich verschriebenen Medikamenten nach § 1, Nr.
- LeistungEine Schulaufnahme-Untersuchung wahrnehmenWenn Sie Ihr Kind in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden, beginnt die Schuleingangsphase.
- LeistungFeuerbestattung, Unbedenklichkeitsbescheinigung des GesundheitsamtesFür eine Feuerbestattung muss eine Unbedenklichkeitserklärung des Gesundheitsamtes beantragt werden.
- LeistungHilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft beantragenSind Mütter oder schwangere Frauen nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigenem Einkommen und Vermögen zu sichern, haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch …
- LeistungHilfen für Schwangere in NotSchwangerenhilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" kann sozial benachteiligten Frauen gewährt werden, die sich während der ersten Monate der Schwangerschaft an eine Schwangerenberatungsstelle …
- LeistungLeichenpass beantragenFür die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
- LeistungSchutzimpfungen durchführenEine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen.
- LeistungSchwangerschafts-VorsorgeuntersuchungWenn Sie schwanger sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind.