34 Kommunalamt [Landratsamt Nordsachsen]
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | geschlossen |
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Di | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 19:00 Uhr |
Mi | geschlossen |
Do | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Beschreibung
Das Kommunalamt ist insbesondere mit der Aufgabe der Rechtsaufsicht über die 37 kreisangehörigen Kommunen (darunter 12 Städte und 25 Gemeinden) sowie über die 13 regionalen Zweckverbände befasst. Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit wurden von den Städten und Gemeinden insgesamt zwei Verwaltungsverbände sowie 4 Verwaltungsgemeinschaften gebildet, über die das Kommunalamt ebenfalls Aufsichtsbehörde ist. Die Rechtsaufsicht nach § 111 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der §§ 74, 75 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) erstreckt sich auf die Einhaltung der Gesetze und gesetzlichen Verpflichtungen durch die Gemeinden Verwaltungs- und Zweckverbände. Die Beratung der Kommunen und Zweckverbände, die zwar nicht ausdrücklich im Gesetz festgelegt wurde, zählt nach dem Selbstverständnis des Kommunalamtes zu den wichtigsten Aufgaben der präventiven Kommunalaufsicht.
Keine zugeordnete Leistungen vorhanden.