Fahreignungsregister
Punktesystem / Punktekatalog
Verfahren bei hoher Punktezahl / Fahreignungsseminare
Punkteabbau
Fahreignungsseminare
Tilgungsfristen
Eintragungsdauer
Verstöße, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken, werden seit 01.05.2014 in das Fahreignungsregister eingetragen (vormals Verkehrszentralregister, umgangssprachlich: Flensburger "Verkehrssünderdatei"). Je nach Art und Schwere erfolgt eine Gewichtung nach Punkten. Nach gewissen Fristen werden die eingetragenen Punkte wieder gelöscht.
Die einzutragenden Ordnungswidrigkeiten müssen mindestens mit einem Ordnungsgeld von EUR 60,00 belegt und in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgelistet sein. Bei nicht gelisteten Verstößen kommt es nur zur Speicherung, wenn sie fahrerlaubnisbeschränkende Maßnahmen (Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, isolierte Sperre) zur Folge hatten.
Punktesystem / Punktekatalog
Die Speicherung im Fahreignungsregister soll den Verkehrsteilnehmern als Warnsignal dienen. Je nach Schwere werden Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten mit einem bis drei Punkten bewertet.
Bewertung
- 1 Punkt: schwere Ordnungswidrigkeiten
- 2 Punkte: besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und Straftaten
- 3 Punkte: Straftaten, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führten
Tipp: Sie können sich jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt informieren, ob und welche Eintragungen über Sie im Fahreignungsadregister gespeichert sind.
Verfahren bei hoher Punktezahl / Fahreignungsseminare
Ab einem bestimmten Punktestand benachrichtigt das Kraftfahrt-Bundesamt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese sendet dem Verkehrsteilnehmer oder der Verkehrsteilnehmerin eine Verwarnung und informiert über die vorgesehenen Maßnahmen.
Maßnahmen
- 4 oder 5 Punkte:
Ermahnung, freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (bei Abbau eines Punktes innerhalb von 5 Jahren) - 6 oder 7 Punkte:
Verwarnung, Ankündigung des Fahrerlaubnis-Entzuges ab acht Punkten, freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (kein weiterer Punktabbau möglich) - 8 oder mehr Punkte: Fahrerlaubnis-Entzug
Punkteabbau
Für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird ein Punkt abgezogen, sofern im Register nicht mehr als fünf Punkte eingetragen sind (Stand: Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung). Der Punktabzug ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Fahreignungsseminare
Fahreignungsseminare werden von Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrern durchgeführt, die eine besondere Erlaubnis besitzen. Besondere Schulungen (wie zum Beispiel bei Vorkommnissen unter Einfluss von Alkohol und Drogen) werden von besonders geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt.
Die Seminare sollen ein sichereres und rücksichtvolleres Fahrverhalten bewirken, das Risikobewusstsein fördern und das Erkennen von Gefahren verbessern. Dem dienen Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung während einer Fahrprobe und die Analyse problematischer Fahrsituationen.
Tilgungsfristen
Die Eintragungen werden nach Ablauf von Tilgungsfristen aus dem Register entfernt und noch ein Jahr lang aufbewahrt, eine Fristverlängerung bei weiteren Punkten (Tilgungshemmung) erfolgt nicht mehr.
Eintragungsdauer
- Ordnungswidrigkeiten (schwere Verstöße): 2,5 Jahre
- Ordnungswidrigkeiten (besonders schwere Verstöße): 5 Jahre
- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre
- Überführung der Punktestände
Kraftfahrt-Bundesamt
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Lesen Sie auch
- Punktekatalog
Kraftfahrt-Bundesamt - Registerrelevante Verstöße (Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
www.Gesetze-im-Internet.de
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.06.2019