Testamentsformen
Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden:
- Eigenhändiges Testament
- Öffentliches Testament
- Außerordentliches Testament (Nottestament)
Amt24-Informationen
Das eigenhändige und das öffentliche Testament werden auch als "ordentliche Testamente" bezeichnet.
Darüber hinaus können Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament errichten.
- Gemeinschaftliches Testament
Amt24-Informationen
Tipp: Sie sollten für die Testamentsgestaltung grundsätzlich eine Beratung in einer Rechtsanwalts- oder Notarkanzlei in Anspruch nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod zutreffend ermittelt werden kann.
Keine zugeordnete Leistungen vorhanden.
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 02.01.2020