Willkommen in Sachsen!
Einreise, Aufenthalt, Arbeit
Die Einreisebedingungen für Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterscheiden sich von denen für Bürger aus Drittstaaten, also Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören. Für Unionsbürger wie auch für Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (außer den EU-Staaten noch Norwegen, Island und Liechtenstein) gilt die Reise- und Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Für qualifizierte ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten (Arbeitssuchende, Hochqualifizierte, Forscher, Selbstständige, Promovierende, Absolventen deutscher Hochschulen, Studenten in einem dualen Studiengang), die einen Aufenthalt in der Landeshauptstadt Dresden, der Stadt Chemnitz, der Stadt Leipzig oder im Landkreis Mittelsachsen planen, gibt es das Projekt AKZESS. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, mit dem ein schnellerer Zugang ausländischer Fachkräfte zum sächsischen Arbeitsmarkt erreicht werden soll. Garantiert ist eine Entscheidung über den Aufenthaltstitel innerhalb von vier Wochen.
- AKZESS
Qualifizierte Zuwanderung für Sachsen - Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
- Arbeiten in Deutschland
- Arbeitnehmerfreizügigkeit für Unionsbürger
Amt24-Informationen
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Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern