Steuererleichterungen
Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Vergünstigungen geregelt, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei neben dem Kindergeld um Frei- beziehungsweise Abzugsbeträge, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Weitere Informationen:
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014