Außerordentliches Testament
Neben den sogenannten "ordentlichen Testamenten" (eigenhändiges Testament und öffentliches Testament) gibt es auch außerordentliche Testamentsformen (Nottestamente), die unter bestimmten Voraussetzungen errichtet werden können. Sie haben allerdings eine beschränkte Gültigkeit.
Außerordentliche Testamentsformen kommen unter besonderen Umständen, insbesondere dann in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass vor dem Ableben des Erblassers* die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht mehr möglich ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt folgende Nottestamente:
- Bürgermeistertestament
Als Voraussetzung für ein Bürgermeistertestament gilt, dass dem Erblasser in der ihm wahrscheinlich verbleibenden Zeit die Errichtung eines öffentlichen Testaments nicht mehr möglich sein wird. Dabei erklärt der Erblasser dem Bürgermeister der Gemeinde, in der er sich aufhält, mündlich oder in anderer Form seinen letzten Willen beziehungsweise übergibt ihm ein offenes oder geschlossenes Schreiben. Der Bürgermeister muss zu der Beurkundung zwei Zeugen zuziehen und eine Niederschrift erstellen, die dem Erblasser vorgelesen wird. Nachdem der Erblasser die Niederschrift genehmigt hat, müssen sie alle Beteiligten unterschreiben. - Dreizeugentestament
Wenn auch die Errichtung eines Bürgermeistertestaments in der wahrscheinlich verbleibenden Zeit nicht mehr möglich sein wird, kann ein Testament auch vor drei Zeugen errichtet werden. - Seetestament
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Seetestament vor drei Zeugen errichten. Eine Notlage muss in diesem Fall nicht vorliegen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Keine zugeordnete Leistungen vorhanden.
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 12.08.2020