Namensänderung beim Kabelnetzbetreiber
Eine Namensänderung müssen Sie Ihrem Kabelnetzbetreiber (TV/Radio) nur dann mitteilen, wenn Sie selbst Vertragspartnerin oder Vertragspartner sind. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und nur die Vermieterin oder der Vermieter einen Vertrag mit dem Betreiber hat, brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern.
Keine zugeordnete Leistungen vorhanden.
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.06.2020