Finanzielles: Ausbildungsförderung (BAföG)
BAföG für Studierende und Schüler
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Ausbildungsförderung von Schülern und Studierenden bei geringem Familieneinkommen.
Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss. Gefördert wird die Ausbildung an Abendschulen, an Schulen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln oder eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, sowie an den meisten sonstigen Schulen ab Klasse 10, wenn der Schüler verheiratet ist, ein Kind hat oder wegen der Entfernung nicht bei seinen Eltern wohnen kann.
Studierende erhalten die Ausbildungsförderung nur zur Hälfte als Zuschuss, im Übrigen als zinsloses Darlehen.
BAföG bei einem Auslandsaufenthalt
Schüler und Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine Zeit im Ausland leben wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen mit Auslands-BAföG gefördert werden.
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 19.11.2018