Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastung, Zulassung als Fachbetrieb beantragen
Antrag auf Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen darüber hinaus der zuständigen Behörde jeweils vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.
Grundsätzlich ist die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe sowohl Betrieben als auch Privatleuten verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen
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- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
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Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Gefahrstoffe
Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen - Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen anzeigen
Amt24-Leistung
Rechtsgrundlage
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Nr. 25 Tarifstelle 5.3
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 18.12.2018