Altersrente für langjährig Versicherte beantragen
Die Altersgrenze für diese Rentenart liegt grundsätzlich bei 67 Jahren. Wurden Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für vor 1949 Geborene lag die Altersgrenze noch bei 65 Jahren.
Für diese Altersrente werden außer Beitragszeiten auch alle anderen rentenrechtlichen Zeiten anerkannt, wie zum Beispiel Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Sie können diese Altersrente in der Regel ab 63 Jahren auch vorzeitig – allerdings mit dauerhaften Abschlägen – in Anspruch nehmen.
Ansprechstelle
Deutsche Rentenversicherung
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Deutsche Rentenversicherung
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
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Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rente haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, so unterstützen Sie
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung,
- ehrenamtlich tätige Versichertenälteste sowie
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
So gehen Sie vor:
- Vereinbaren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Termin für die Entgegennahme Ihres Rentenantrages. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, welche Formulare auszufüllen sind und welche weiteren Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen sind.
- Wenn Sie Unterlagen nachreichen, geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen und die Versicherungsnummer an.
- Sie können Ihren Rentenantrag auch online stellen. In einem sogenannten Dialogverfahren werden Sie durch den Antrag geleitet. Eine Online-Hilfe unterstützt Sie gegebenenfalls und weist Sie auf Eingabefehler hin.
Fristen
Rentenantrag: muss 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden
Rechtsgrundlage
- § 16 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Antragstellung
- §§ 36, 236 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) – Altersrente für langjährig Versicherte
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020