Arbeitshilfen für behinderte Menschen zur Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen beantragen
Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten, zahlt der zuständige Rehabilitationsträger Zuschüsse für eine erforderliche behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.
Wichtig: Kontaktieren Sie zuerst das Integrationsamt oder prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin zu einer behindertengerechten Ausgestaltung verpflichtet ist.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit oder anderer Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare. Die Antragstellung ist jedoch auch bei jedem Sozialleistungsträger und jedem Rehabilitationsträger möglich.
- Sollte die Bundesagentur für Arbeit feststellen, dass ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, wird Ihr Antrag entsprechend weitergeleitet.
- Über den Eingang und gegebenenfalls die Weiterleitung Ihres Antrages werden Sie schriftlich informiert.
Rechtsgrundlage
- § 49 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 50 SGB IX - Leistungen an Arbeitgeber
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 26.05.2020