BAföG für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen beantragen
Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs (zweiter Bildungsweg) und höheren Fachschulen können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten.
Wie viel BAföG steht mir zu?
Die Höhe des BAföG richtet sich bei Schülern nach der Art der Schule, die besucht wird. Darüber hinaus wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt.
Um abschätzen zu können, ob und in welcher Höhe ein BAföG-Anspruch bestehen könnte, können Sie sich die beispielhaften Modellrechnungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung anschauen und den BAföG-Rechner nutzen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- BAföG
- Beispiele/Modellrechnungen für BAföG
Bundesministerium für Bildung und Forschung - BAföG-Rechner
Studis Online
Formulare: –> Antragsassistent für BAföG-Antrage (BAföG online)
Verfahrensablauf
Wenn Sie bereits volljährig sind, können Sie selbst einen Antrag auf BAföG stellen, wenn nicht, muss dies ein gesetzlicher Vertreter (in der Regel Ihre Eltern) übernehmen. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob eine Ausbildungsförderung in Frage kommt. Nähere Auskunft erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
- Antragsformulare beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über die zuständige Stelle. Füllen Sie die Vordrucke aus, unterschreiben Sie diese und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen (Hinweise dazu im Antrag). Online-Hilfe bietet Ihnen der "Assistent für BAföG-Anträge für den Freistaat Sachsen" (BAföG online).
- Reichen Sie den Antrag und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Antragsstelle prüft Ihren Antrag, unter Umständen werden sich noch Rückfragen ergeben.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie Ausbildungsförderung erhalten.
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen (Landesamt für Ausbildungsförderung). 30.01.2019