Bauvorlageberechtigter Ingenieur, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen
Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen in Sachsen von einem Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung unterschrieben sein. Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen.
Zuständige Stelle
- Ingenieurkammer Sachsen HausanschriftAnnenstraße 10
01067 DresdenTelefon+49 351 43833-60Fax+49 351 43833-80
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
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- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Bauvorlageberechtigter Ingenieur
Ingenieurkammer Sachsen
Voraussetzungen
Wenn Sie in die Liste der Bauvorlageberechtigten aufgenommen werden wollen, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen Hochschulabschluss in einer der folgenden Fachrichtungen:
- Architektur
- Hochbau
- Bauingenieurwesen
- Sie müssen eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nach Studienabschluss als Entwurfsverfasser für die Errichtung und Änderung von Gebäuden nachweisen können.
Erforderliche Unterlagen
Füllen Sie den Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland aus.
Fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag die folgenden Unterlagen und Nachweise bei:
- Ihre Diplomurkunde und das Zeugnis über Ihren Studienabschluss in der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
- Nachweise über Ihre mindestens zweijährige Berufserfahrung:
- Reichen Sie dazu Ihre vollständigen Projekte nicht verfahrensfreier Gebäude, einschließlich des Bauantrages ein.
- Beachten Sie bitte, dass die Summe der Bearbeitungszeit der Projektphasen 1 – 4 Ihrer Projekte mindestens zwei Jahre ergibt.
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
- Ihr amtliches Führungszeugnis, welches nicht älter als sechs Monate sein darf
Freigabevermerk
Ingenieurkammer Sachsen. 30.05.2016