Behinderung, Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung beantragen
Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Bei der Beschäftigung Schwerbehinderter gelten besondere Regelungen.
Um einen Arbeitsplatz zu erlangen oder zu erhalten, können Sie die Gleichstellung Ihrer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 festgestellt wurde.
Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen, nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) 2. Teil, mit Ausnahme des Anspruchs auf den Zusatzurlaub und die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
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- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
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- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Gleichstellungsantrag anfordern
Bundesagentur für Arbeit
Hinweise (Besonderheiten)
Jugendliche und junge Erwachsene
Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene sind schwerbehinderten Menschen während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen gleichgestellt. Dies gilt auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Hierfür ist kein Antrag erforderlich.
Für gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht. Die ausbildenden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten trotzdem Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung vom Integrationsamt.
Rechtsgrundlage
- § 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Begriffsbestimmungen
- § 151 SGB IX – Geschützter Personenkreis - Geltungsbereich
- § 156 SGB IX – Arbeitsplatz
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 17.06.2020