Berufliche Bildung, Qualifizierung Gefangener - Berufliche Qualifizierung (ESF)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur beruflichen Qualifizierung von Gefangenen nach Ziffer II / 1. der ESF-Richtlinie "Qualifizierung Gefangener" (Nr. 07380)
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden berufliche Qualifizierungsvorhaben für Gefangene gefördert, die auf den Erhalt oder die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt abzielen. In den Qualifizierungsprojekten werden Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit am Arbeitsmarkt vermittelt.
Konditionen
Art der Förderung
- Projektförderung, Anteilsfinanzierung
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
- Bei einer Grundfinanzierung durch öffentliche Mittel ist nur ein Zuschuss für zusätzliche förderfähige Ausgaben möglich.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Geeignete Träger und Unternehmen, vorrangig mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen:
- natürliche Personen
- Personenvereinigungen
- juristische Personen
Weitere Voraussetzungen
- Die Vorhaben werden vorrangig innerhalb der Justizvollzugsanstalten durchgeführt.
- Die Vorhabensdauer beträgt in der Regel drei bis zwölf Monate, soweit ein qualifizierter Abschluss erlangt werden kann, bis zu 24 Monate.
- Die Vorhaben vermitteln vorrangig Kenntnisse, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
- Soweit innerhalb des Durchführungszeitraumes das Ablegen einer Prüfung zu einem anerkannten Berufsabschluss nicht möglich ist, müssen die Vorhaben in modularer Form ausgestaltet werden.
Verfahrensablauf
- Bevor Sie die Förderung beantragen, sollten Sie das Beratungsangebot der SAB nutzen.
- Zur Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens reichen Sie vor der Antragstellung zum aktuellen Stichtag einen Vorhabensvorschlag bei der SAB ein.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Dazu steht im ESF-Antragsportal die Software PRANO bereit. Ein Login zur Antragstellung erhalten Sie, nachdem Sie sich angemeldet haben.
- Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen, vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Abruf der Mittel, Verwendungsnachweis, Stammblattverfahren
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Stammblatterfassung der Daten erfolgt ebenso in dieser.
Fristen
Über die jeweiligen Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung (Stichtagregelung) informiert die SAB auf der Programmseite.
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben zur beruflichen Qualifizierung von Gefangenen (ESF-Richtlinie Qualifizierung Gefangener)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE / ESF-Rahmenrichtlinie)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über einen Teilnahmewettbewerb zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen von Gefangenen in den Sächsischen Justizvollzugsanstalten vom 02.06.2020
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 07.07.2020