Berufliche Bildung, Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss (ESF-JobPerspektive Sachsen)
Antrag auf Zuwendung zur Förderung von Vorhaben der "JobPerspektive Sachsen" nach Teil II/3 J 1.1 der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01415
Die Förderung dient der beruflichen Ausbildung arbeitsloser Menschen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer Teilqualifikation mit dem Ziel der Erwerbstätigkeit führen. [...]
Die Vorhaben können insbesondere umfassen:
- theoretische und praktische Qualifizierungsbestandteile
- Praxisbestandteile in Unternehmen oder Einrichtungen am 1. Arbeitsmarkt
- bedarfsgerechte Betreuung, Begleitung und Beratung
- weitere Hilfen zur Unterstützung des Erwerbs eines erfolgreichen Abschlusses
- Aktivitäten zur Vermittlung der Teilnehmer in Arbeit ergänzend zum gesetzlichen Auftrag der Arbeitsverwaltung
Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?
Pauschalen werden für folgende Ausgaben gewährt
- Personalausgaben je Einsatzstunde
- Fahrtkosten
- Aufwandsentschädigung für Teilnehmer je Anwesenheitstag
- Sachkosten je Teilnehmerstunde oder andere geeignete Bezugseinheit
- Verwaltungskosten
- Ausgaben zum Lebensunterhalt und Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung je Teilnehmer
- Zuschüsse für ergänzende bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen
Konditionen
Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Änderungsmitteilung Projektfoerderung (sab60859)
- Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung - Infoblatt (sab60715)
- Anforderungen an Projektbeschreibungen - Infoblatt (sab61713)
- Angaben zur Antragsfreischaltung (sab60800)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- Deckblatt Trägermappe (sab60715-1)
- Erkärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeitraegen (sab60821)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- Identitätsfeststellung (sab60311)
- Mitarbeiter-/Dozentenliste (sab60835)
- Nachweis teilnehmerbezogene Aufwandsentschaedigung (sab61012) sab61012
- Tätigkeitsnachweis Dozenten (sab60878)
- Tätigkeitsnachweis Personal mit projektbezogenem Einsatz (sab60880)
- Tätigkeitsnachweis Verwaltung (sab60879)
- Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme (sab62031)
- Teilnehmerfragebogen Austritt aus Maßnahme (sab62059) sab62059
- Teilnehmerfragebogen Eintritt in Maßnahme (sab62060) sab62060
- Übersicht einzureichende Unterlagen für AUZA/VN (sab60721)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Träger der Qualifizierung (juristische Personen und Personenvereinigungen)
Teilnehmer
Mit der Förderung werden arbeitslose und langzeitarbeitslose Teilnehmer mit Wohnsitz in Sachsen unterstützt, die über keinen (brauchbaren) Berufsabschluss verfügen.
Fristen
Einreichung von Projektvorschlagen: nach Aufruf
Antragstellung
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.
Laufzeit, Beginntermine der Qualifizierungen
Die Auswahl der Bildungsdienstleister für die regionalen Pools mit der Möglichkeit, Teilnehmer aufzunehmen, erfolgt für die Qualifizierungsmaßnahmen mit folgenden Beginnterminen zuzüglich der Laufzeit für die Qualifizierungsmaßnahmen:
- für 2016: 08.08.2016
- für 2017: 07.08.2017
- für 2018: 13.08.2018
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Aufruf zur Auswahl von antragsberechtigten Bildungsdienstleistern für die Durchführung von Qualifizierungsprojekten bei den Programmen "Individuelle Einstiegsbegleitung" und "Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen" im Rahmen der "JobPerspektive Sachsen" in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 v. 27.11.2015
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.06.2018