Berufliche Bildung, Vorrang für duale Ausbildung (ESF)
Antrag auf Zuwendung zur Förderung der dualen Berufsausbildung nach Teil II/2 D der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414
Mit diesem Programm werden Vorhaben gefördert, die junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen oder individuellen Problemlagen auf dem Weg in die betriebliche Ausbildung und/oder während dieser begleiten. [...]
Im Rahmen der Vorhaben sollen die Betriebe auch Unterstützung bei Problemen erhalten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung dieser jungen Menschen auftreten. Gefördert wird darüber hinaus die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Koordinierung und Qualitätssicherung der Vorhaben.
Die Vorhaben sollen Angebote ergänzen, die seitens der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise der Träger der Grundsicherung oder im Rahmen von Bundesprogrammen bestehen.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
- in begründeten Einzelfällen von bis zu 100 %
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Änderungsmitteilung Projektfoerderung (sab60859)
- Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung - Infoblatt (sab60715)
- Anforderungen an Projektbeschreibungen - Infoblatt (sab61713)
- Angaben zur Antragsfreischaltung (sab60800)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- Deckblatt Trägermappe (sab60715-1)
- Erkärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeitraegen (sab60821)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme_VdA (sab62088)
- ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen Eintritt in Maßnahme Vorrang für duale Ausbildung (sab62058) sab62058
- Identitätsfeststellung (sab60311)
- Mitarbeiter-/Dozentenliste (sab60835)
- Nachweis teilnehmerbezogene Aufwandsentschaedigung (sab61012) sab61012
- Tätigkeitsnachweis Dozenten (sab60878)
- Tätigkeitsnachweis Personal mit projektbezogenem Einsatz (sab60880)
- Tätigkeitsnachweis Verwaltung (sab60879)
- Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme (sab61014-2)
- Übersicht einzureichende Unterlagen für AUZA/VN (sab60721)
- Vorrang duale Ausbildung - Negativerklärung (sab60858) sab60858
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Träger der dualen Berufsausbildung:
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
Weitere Voraussetzungen
- Teilnehmer mit Hauptwohnsitz oder Ausbildungsstätte im Freistaat Sachsen
- teilnehmende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen
Antragstellende für die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Koordinierung und Qualitätssicherung der Vorhaben müssen über die nötige Fachkompetenz verfügen. Sie dürfen nicht zugleich Träger des geförderten Vorhabens sein.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Projektvorschlag, Antragstellung
Die Auswahl der Projektträger erfolgt in einem einstufigen Verfahren.
- Stellen Sie bis zum Stichtag (nach Aufruf) über das ESF-Förderportal einen Projektantrag. Die Einreichung erfolgt über eine spezielle Software, die Sie nach Freischaltung durch die SAB nutzen können (Antrag: Vordruck 60800).
- Den Projektantrag und die weiteren erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte auch in Papierform, vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben, bei der SAB ein.
Nach Auswertung aller Projektvorschläge entscheidet die SAB über die Auswahl und teilt den Bildungsträgern das Ergebnis schriftlich mit.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 28.08.2018