Berufliche Bildung, Weiterbildungsscheck betrieblich (ESF) (SAB)
Antrag auf einen "Weiterbildungsscheck Sachsen" nach Teil II/1 A der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01411
Förderverfahren vereinfacht: Seit August 2018 wird der Zuschuss als Pauschale gewährt. Damit vereinfacht sich insbesondere die Abrechnung: Die Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen entfällt.
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte im Rahmen der Umsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union. [...]
Welche Vorhaben werden gefördert?
Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:
- Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften
- Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien
- Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen
- Vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung
- Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
Anteil an den förderfähigen Gesamtkosten der Weiterbildung (zuzüglich Prüfungs- oder Anerkennungsgebühren):
- 50 %
- bei Arbeitgebern mit mehr als 500 Mitarbeitern: 40%
- bei Weiterbildungen für ausschließlich Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss, Teilnehmer ab 50 Jahre oder Auszubildende: 70 %
Eigenanteil:
mindestens 30 % (abhängig von Förderhöhe)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Die förderfähigen Kosten zuzüglich Prüfungs- oder Anerkennungskosten müssen mindestens EUR 700,00 betragen (bei Weiterbildungen nur für Auszubildende EUR 430,00).
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Regionalisierung
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Arbeitgeber (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts)
- Selbstständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Sozialunternehmen, ohne Größenbeschränkung
Teilnehmende
- Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Beschäftigte, Auszubildende, jeweils einschließlich Personen in Elternzeit
- dual Studierende, Werksstudenten, Praktikanten
- in begründeten Fällen Arbeitslose oder sonstige Personen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen.
Von der Förderung ausgenommen
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
- Unternehmen mit öffentlicher Grundfinanzierung
- firmeninterne Schulungen und Coachings (ohne Einbeziehung externer Dienstleister)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Weiterbildungsbedarf und Dienstleister ermitteln
Ermitteln Sie zunächst den Qualifizierungsbedarf in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie für Ihre Weiterbildung als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise für Ihre Beschäftigten einen Dienstleister in Anspruch nehmen, können Sie die Förderung beantragen.
Beantragung
Suchen Sie für Ihre Mitarbeiter eine Weiterbildung aus, holen Sie drei Angebote externer Bildungsanbieter ein. Die Förderung beantragen Sie online im SAB-Förderportal (Registrierung oder Anmeldung nicht erforderlich).
- Sie füllen Ihren Antrag online aus, ein elektronischer Assistent führt Sie durch das Verfahren
- Haben Sie die Eingabe abgeschlossen, sendet Ihnen die SAB zur Bestätigung eine E-Mail; diese enthält Ihren Antrag und fasst alle Angaben, die Sie getroffen haben, zusammen.
- Den Antrag drucken Sie bitte aus, unterzeichnen ihn und senden ihn per Post an die SAB.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie einen Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert wird.
Abruf, Monitoring und Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Vorhabens zahlt Ihnen die SAB die Zuwendung auf Antrag und unter Einreichung des Verwendungsnachweises aus. Im Rahmen der Förderung wirken Sie und/oder die geförderte Person an der Begleitung (Monitoring) sowie an der Bewertung und Evaluation der Weiterbildung mit.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (–> Online-Antrag)
- Belege und Nachweise (bei Weiterbildungskosten bis EUR 2.600 ohne MwSt. als Kostenanschlag nur das ausgewählte Angebot)
- für die Auszahlung: Nachweis, dass die Weiterbildung im geplanten und bewilligten Umfang stattfand
Der elektronische Antragsassistent weist Sie auf die entsprechenden Unterlagen hin.
Fristen
- Antragstellung: vor der verbindlichen Anmeldung zum Lehrgang
- Maßnahmebeginn: nach elektronischer Bestätigung durch die SAB (E-Mail)
- Verwendungsnachweis: innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Weiterbildung
Kosten (Gebühren)
Bearbeitungsdauer
Antragsbearbeitung: circa 8 Wochen
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 08.11.2018