Berufliche Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer, Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen (WeGebAU)
Antrag auf Förderung für die Qualifizierung geringqualifizierter oder die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer nach § 16 SGB II und § 82 SGB III
Als Arbeitgeber* können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit während der Zeit einer beruflichen Weiterbildung Ihrer geringqualifizierten Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Um eine Förderung zu erhalten, muss die Weiterbildung unter anderem wegen eines fehlenden Berufsabschlusses als notwendig anerkannt worden sein und im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden.
Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Wird die Arbeitsleistung nur zeitweise durch die Weiterbildung eingeschränkt, orientiert sich die Zuschusshöhe an dem anteiligen Ausfall der Arbeitsleistung.
Berücksichtigt werden können:
- das vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt
- pauschaliert der Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Die Möglichkeit eines Zuschusses besteht bis zur Höhe des tariflichen beziehungsweise des für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer
- Aus- und Weiterbildungsdatenbank "KURS"
Bundesagentur für Arbeit - Bildungsgutschein beantragen (Arbeitnehmer)
Amt24-Leistung
Voraussetzungen
Antragsberechtige (Lohnzuschuss)
- Arbeitgeber von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
Weitere Voraussetzungen
Die betreffenden Beschäftigten haben
- keinen Berufsabschluss oder arbeiten seit mindestens 4 Jahren nicht im erlernten Beruf oder
- bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet
Das Arbeitsverhältnis muss über die Gesamtdauer der Weiterbildung hinaus fortbestehen. Außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Weiterbildungsteilnahme unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Bei älteren Arbeitnehmern trägt das Unternehmen mindestens die Hälfte der Lehrgangskosten.
Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahme
- die Maßnahme findet außerhalb des Betriebes statt
- Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
- der Träger und die Maßnahme sind für die Förderung zugelassen
Verfahrensablauf
Beantragen Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungsmaßnahme bei der Arbeitsagentur oder im Jobcenter.
- Verwenden Sie für Ihren Antrag die vorgeschriebenen Formulare; Vordrucke und Informationsblätter erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle lädt Sie zu einem Beratungsgespräch ein.
- Liegen die Voraussetzungen bei Ihnen vor, erhalten Sie einen persönlichen Bildungsgutschein als Kostenzusage für eine zugelassene Weiterbildung.
Rechtsgrundlage
- § 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Leistungen zur Eingliederung
- § 82 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Förderung besondererArbeitnehmer
- § 131a SGB III – Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 05.06.2020