Berufsorientierung, Förderung von Angeboten und Koordinierung (ESF)
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Vorhaben zur Berufsorientierung einschließlich koordinierender Aufgaben nach Teil II B SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020, Nr. 01422
Vorhaben zur Berufsorientierung, einschließlich koordinierender Aufgaben, die zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz sowie der Ausbildungsfähigkeit der Schüler beitragen, werden im Rahmen dieses Förderprogrammes finanziell unterstützt.
Die Vorhaben sollen Schülerinnen und Schülern Orientierung über arbeitsmarktrelevante Berufsbilder geben und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Für welche Vorhaben ist eine finanzielle Unterstützung möglich?
Koordination der Akteure und Angebote
- Maßnahmen zur Koordination der Akteure und Angebote der Berufsorientierung
- Maßnahmen zum Aufbau, zur Entwicklung und zur Stärkung von Netzwerken der Berufsorientierung
Vertiefte Berufsorientierung
- Vorhaben für Schüler der Vorabgangsklassen zur vertieften Berufsorientierung
- Vorhaben mit praxisorientierten Schüleraktivitäten.
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)
Laufzeit
maximal zwei Jahre
Höhe
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
- ab 01.01.2017: bis zu 80 %
- ab 01.01.2019: bis zu 70 %
- ab 01.01.2021: bis zu 60 %
Der Zuschuss für Personalkosten und Wegstreckenentschädigung kann als Pauschale auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten gewährt werden.
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Änderungsmitteilung Projektfoerderung (sab60859)
- Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung - Infoblatt (sab60715)
- Anforderungen an Projektbeschreibungen - Infoblatt (sab61713)
- Angaben zur Antragsfreischaltung (sab60800)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- Deckblatt Trägermappe (sab60715-1)
- Erkärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeitraegen (sab60821)
- Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger (sab60848)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- Fragebogen Berufsorientierung
- Identitaetsfestellung für Dritte
- Mitarbeiter-/Dozentenliste (sab60835)
- Tätigkeitsnachweis Dozenten (sab60878)
- Tätigkeitsnachweis Personal mit projektbezogenem Einsatz (sab60880)
- Tätigkeitsnachweis Verwaltung (sab60879)
- Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme (sab62031)
- Teilnehmerfragebogen zum Austritt aus Maßnahme (sab62035) sab62035
- Teilnehmerfragebogen zum Eintritt in Maßnahme (sab61035) sab61035
- Übersicht einzureichende Unterlagen für AUZA/VN (sab60721)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
bei Koordinierungsmaßnahmen
- Landkreise
- kreisfreie Städte (Dresden, Leipzig, Chemnitz)
bei Vorhaben der vertieften Berufsorientierung
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des Privatrechts
- rechtsfähige Personengesellschaften
Von der Förderung ausgenommen
Nicht gefördert werden können Bestandteile, die dem Pflichtaufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit oder anderen bestehenden Förderungen zuzuordnen sind.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Vor dem Antragsverfahren können Ideenwettbewerbe durchgeführt werden.
- Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht im ESF-Antragsportal die Software PRANO bereit. Ihr Login erhalten Sie nach der ersten Anmeldung.
- Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
- Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Auszahlung, Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.
Fristen
Die Antrags- und Bearbeitungsfristen entnehmen Sie bitte den Förderbausteinen (siehe SAB-Programminformationen).
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE / ESF- Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 15.10.2020