Beschäftigung und soziale Integration für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen (Programmlinie "Schritt für Schritt") (ESF), Zuschuss beantragen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit besonders benachteiligter Menschen nach Teil D der ESF-Richtlinie SMS (2014 – 2020), Nr. 01472
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Männern und Frauen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben bislang nicht erreicht werden konnten. Es sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme der beruflichen Integration geschaffen werden.
Wofür werden Zuschüsse gewährt?
- Vorhaben zur arbeitsbezogenen Motivation und persönlichen Stabilisierung sowie
- Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftliche Begleitung zielgruppenspezifischer beschäftigungsfördernder Vorhaben
Zur Zielgruppe der Vorhaben gehören insbesondere langzeitarbeitslose Männer und Frauen, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nur langfristig erwartet werden kann.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Änderungsmitteilung Projektfoerderung (sab60859)
- Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung - Infoblatt (sab60715)
- Angaben zur Antragsfreischaltung (sab60800)
- Bescheinigung Ausländerbehörde Vorhaben SMI/SMS (sab62041)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- Deckblatt Trägermappe (sab60715-1)
- Erkärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeitraegen (sab60821)
- Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger (sab60848)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- ESF Projektvorschlag (sab60716) sab60716
- Identitaetsfestellung für Dritte
- Mitarbeiter-/Dozentenliste (sab60835)
- Nachweis teilnehmerbezogene Aufwandsentschaedigung (sab61012) sab61012
- Schritt für Schritt - Erklärung zum Projektbedarf der ARGEN/optierenden Kommunen (sab60823)
- Tätigkeitsnachweis Dozenten (sab60878)
- Tätigkeitsnachweis Personal mit projektbezogenem Einsatz (sab60880)
- Tätigkeitsnachweis Verwaltung (sab60879)
- Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme (sab61014-2)
- Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme (sab62031)
- Teilnehmerfragebogen - Austritt aus Maßnahme (sab61014-1) sab61014-1
- Teilnehmerfragebogen zum Eintritt in Maßnahme (sab62043) sab61014
- Übersicht einzureichende Unterlagen für AUZA/VN (sab60721)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Träger der Maßnahme:
- natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
- juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen
- Darstellung, dass zusätzlicher Bedarf über die bestehenden Angebote der sozialen und beruflichen Integration hinaus besteht
- Ausgestaltung der Vorhaben in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Einbeziehung bestehender regionaler Netzwerke und Beratungsangebote
- Die Teilnehmer eines Vorhabens müssen ihren Hauptwohnort im Freistaat Sachsen haben.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
1. Stufe: Projektvorschläge
- Reichen Sie zum Stichtag (siehe "Fristen") einen aussagekräftigen Projektvorschlag ein, verbunden mit einer Bedarfsbestätigung des örtlich zuständigen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
- Der Vorprüfung, ob das Vorhaben grundsätzlich gefördert werden kann, schließt sich ein Auswahlverfahren an.
- Wurde Ihr Vorhaben zur Förderung ausgewählt, erhalten Sie von der SAB die Mitteilung, einen Zuschuss zu beantragen.
2. Stufe: Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt nach Aufforderung durch die SAB auf elektronischem Weg über das ESF-Förderportal.
- Um Zugang zum Antragsprogramm zu erhalten, lassen Sie sich zunächst registrieren.
- Legen Sie einen Neuantrag an und folgen Sie den Anweisungen im Förderportal.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit den weiteren erforderlichen Unterlagen zusätzlich in Papierform bei der SAB ein.
Der Abruf der Mittel und die Abrechnung im Verwendungsnachweis erfolgt über die Antragssoftware im ESF-Förderportal.
Fristen
- Einreichung von Projektvorschlägen für aktuellen Förderzeitraum: bis 04.05.2020
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Rechtsgrundlage
- ESF-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz - Förderpiode 2014 - 2020
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zu der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 04.10.2016 (für juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts)
- Synopse zur ESF-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (für natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 13.05.2020