Beschwerde über Spammails (gewerblich)
Werden Ihrem Unternehmen unerwünschte elektronische Werbemitteilungen, so genannte Spammails, zugeschickt, haben Sie die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Diese Werbemails stellen in der Regel einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Einen "Unterlassungsanspruch" können Sie entweder persönlich gegen den Versender durchsetzen oder sich an einen Verband wenden, der Beschwerden über Spammails entgegennimmt.
Spammails verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Den Unterlassungsanspruch können Sie oder jedes andere betroffene Unternehmen und jeder rechtsfähige Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen geltend machen.
Ansprechstelle
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Spam
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Verfahrensablauf
E-Mail an die Internet-Beschwerdestelle
- Für alle E-Mails, die ohne Ihre Aufforderung an Sie verschickt wurden:
allgemeiner-spam@internet-beschwerdestelle.de - Für alle E-Mails, die zudem einen rechtswidrigen Inhalt haben oder darauf verweisen:
besonderer-spam@internet-beschwerdestelle.de
E-Mail an die Wettbewerbszentrale:
- Reichen Sie die Beschwerde über das Onlineformular ein
Nachdem die Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Sie werden aufgefordert, die betreffende Spammail nebst Kopfzeile (Header) an die Beschwerdestelle zu senden.
Rechtsgrundlage
- § 823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(Schadensersatzpflicht) - § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) - § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(Zweck des Gesetzes) - § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(Verbot unlauteren Wettbewerbs) - § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(Unzumutbare Belästigungen - § 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(Beseitigung und Unterlassung)
Freigabevermerk
eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. 13.01.2015