Deutsch-Sprachkurse für Migranten, Förderung beantragen (Integrative Maßnahmen, Teil 3) (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Träger von Sprachkursen nach Richtlinie "Integrative Maßnahmen", Teil 3, Nr. 07722
Einstiegs- und Aufbaukurse zum Spracherwerb für erwachsene Menschen mit Migrationshintergrund, die weder schulpflichtig noch zu einer Berufsausbildung berechtigt sind, werden im Rahmen des Förderprogramms "Integrative Maßnahmen, Teil 3" durch Festzuschüsse pro Teilnehmer mitfinanziert. [...]
Durch Erlernen der deutschen Sprache soll es diesem Personenkreis ermöglicht werden, sich besser in die Gemeinschaft zu integrieren und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Damit wird zugleich der Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft gestärkt.
Welche Sprachkurse können gefördert werden?
- Einstiegskurse "Deutsch sofort“ (Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens – GER) mit dem Ziel einer elementaren Sprachanwendung
- Alphabetisierungskurse mit dem Ziel einer elementaren Sprachanwendung (angelehnt an Niveaustufe A1 GER)
- Aufbaukurse "Deutsch qualifiziert" mit dem Ziel B1 GER
Welche Kosten werden erstattet?
- Ausgaben für die Sprachkurse pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit
- Fahrtkosten von Teilnehmenden (ab 3 Kilometer vom Wohnort / maximal Kosten der ortsüblichen Monatskarte)
- Ausgaben zur Durchführung der Einstufungs- / Abschlusstests
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
Festbeträge entsprechend der jeweils gültigen Abrechnungsrichtlinie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftsprobe)_ausschließlich Zuschuss (sab61547-1)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- Integration - Verwendungsnachweis RL Teil 3 (sab62193) sab62193
- Integration - Verwendungsnachweis Teilnehmerübersicht zu Teil 3 (sab62194) sab62194
- Integrative Maßnahmen - Online-Antrag
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Sprachkursträger mit Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß § 18 der Integrationskursverordnung (IntV)
Teilnehmer
Einstiegskurs "Deutsch sofort" und Alphabetisierungskurs:
- Migrantinnen bzw. Migranten ohne Deutschkenntnisse bzw. herkunftssprachliche Analphabeten und
- ohne Anspruch auf einen Integrationskurs nach § 43 Aufenthaltsgesetz
Aufbaukurs "Deutsch qualifiziert":
- Absolventinnen bzw. Absolventen des Einstiegs- oder Alphabetisierungskurses bzw. mit entsprechenden Deutschkenntnissen.
- frühestens 3 Monate nach erfolgloser Anmeldung zum berufsbezogenen Sprachförderkurs (ESF-Bundesprogramm oder gemäß Deutschsprachförderverordnung)
Kursbedingungen
- Einstiegskurs "Deutsch sofort": 200 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- Alphabetisierungskurs und Aufbaukurs "Deutsch qualifiziert": 400 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- begrenzte Teilnehmerzahl nach Vorgaben des aktuellen "BAMF-Trägerrundschreibens"
Die Sprachkurse sollen sich an den Standards der Integrationskurse orientieren und anschlussfähig zu diesen sein.
Weitere Voraussetzungen
- Anwesenheitsliste für jeden Unterrichtstag (jeweils mit Unterschrift von Teilnehmer und Kursträger)
- Kostenerstattung nur
- für Anwesenheitstage
- bei Absolvieren von mindestens 50 % des Kursumfanges
Von der Förderung ausgeschlossen
- investive Ausgaben
- Ausgaben für Kredite zur Beschaffung des Eigenanteils oder zur Vor- und Zwischenfinanzierung
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank.
Die Förderung beantragen Sie online im SAB-Förderportal.
- Sie füllen Ihren Antrag online aus, ein elektronischer Assistent führt Sie durch das Verfahren.
- Haben Sie die Eingabe abgeschlossen, sendet Ihnen die SAB zur Bestätigung eine E-Mail; diese enthält Ihren Antrag und fasst alle Angaben, die Sie getroffen haben, zusammen.
- Den Antrag drucken Sie bitte aus, unterzeichnen ihn und senden ihn per Post an die SAB.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie einen Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert wird.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Integrative Maßnahmen)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 05.02.2020