Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie das persönliche Verhalten eines Beamten, Richters oder Angestellten des öffentlichen Dienstes rügen. Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen.
Als formloser Rechtsbehelf kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Durch sie wird auch die Umsetzung einer angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht aufgeschoben oder verhindert; der Lauf von Fristen wird nicht unterbrochen.
Ansprechstelle
die vom Vorgang betroffene Dienststelle
–> Amt24-Behördenwegweiser
(Geben Sie unter Was? z. B. "Landratsamt" und den Ort ein)
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde mündlich oder – besser – schriftlich ein.
- Benennen Sie den Beamten, Richter oder Angestellten, über dessen Verhalten Sie sich beschweren möchten.
- Beschreiben Sie das beanstandete Verhalten möglichst genau.
- Der Dienstvorgesetzte nimmt die Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen, prüft sie und beschließt über sie.
Rechtsgrundlage
- Artikel 35 Verfassung des Freistaates Sachsen – Petitionsrecht
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.12.2016