Digitale Schulen, Förderung beantragen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen nach der Förderrichtlinie "Digitale Schulen" – Nr. 06802
Wenn Sie die digitale Vernetzung von Schulen aufbauen, erweitern oder verbessern möchten, können Sie eine Förderung für entsprechende Maßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen beantragen. Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen, an freie Träger genehmigter Ersatzschulen sowie an freie Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen.
Für jeden Schulträger im Freistaat Sachsen steht ein Schulträger-Budget zur Verfügung. Bewilligt wird ein Festbetrag in dieser Höhe insbesondere für
- die strukturierte Vernetzung von Schulgebäuden und Räumen (einschließlich WLAN),
- digitale Displays, interaktive Tafeln und weitere Endgeräte (Tablets und Notebooks).
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetrag)
Höhe
100 % der voraussichtlichen durchschnittlichen Investitionskosten entsprechend des jeweiligen Schulträger-Budgets nach Anlage 2 der Richtlinie
schulartunabhängige Festbeträge:
- Vernetzung schulisch genutzter Gebäude EUR 5.000
- Leitungsbasierter Netzzugang in pädagogisch genutzten Schulräumen (je Raum) EUR 3.050
- WLAN in pädagogisch genutzten Schulräumen (je Raum) EUR 750,00
- Displays und interaktive Tafeln incl. Steuerungsgeräte (je Raum) EUR 4.000, Arbeitsplatzrechner EUR 850,00
- Schulgebundene mobile Endgeräte EUR 450,00 je Tablet, EUR 600,00 je Laptop/Notebook
- Einmal je Klassenstufen- bzw. Jahrgangsstufensatz Einplatinencomputer (SBC) / Mikrocontroller-Boards (MCU) / einfache programmierbare Modelle und Roboter inkl. Zubehör EUR 800,00
- Einmal je Klassenstufen- bzw. Jahrgangsstufensatz programmierbare Robotik-Sets und -bausätze inkl. Zubehör EUR 3.500
Schulartabhängige Festbeträge für die Installation aktiver Netzwerkkomponenten (Server) je
- Grundschulen, Förderschulen, Klinikschulen, Beruflichen Gymnasien, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufsschulen EUR 4.000
- Oberschulen EUR 7.500
- Allgemeinbildende Gymnasien EUR 10.000
- Berufliche Schulzentren EUR 20.000
- Berufsfachschulen EUR 1.000
- Je programmierbarem Trainings- und Simulationsmodell aus dem Bereich Industrie 4.0 für die berufsbezogene Ausbildung inkl. Zubehör 5.000 EUR
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für
- die Beschaffung von Smartphones
- überwiegend für Verwaltungsaufgaben genutzte Geräte und Netze
- Personal- und Sachausgaben des Schulträgers
- Betrieb, Wartung, IT-Support
- Ein Ausgleich bei Kostenverschiebungen zwischen den einzelnen Schulen je Träger ist möglich.
- Für mobile Endgeräte gilt eine Obergrenze von 25.000 EUR je Schule oder 20 % der Gesamtkosten je Schulträger.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Anleitung zur Erstellung des Technisch pädagogischen Einsatzkonzeptes (TPEK)
- Digitale Schulen - Online - Antrag
- DiPa Schule_Auszahlungsantrag_Anlage (sab69035-1)
- DiPa Schule_Auszahlungsantrag (sab69035)
- DiPaSchule_Auszahlung und VN_Gesamtübersicht (sab69047)
- DiPa Schule_Verwendungsnachweis (sab69036)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- –> Digitale Schulen, Online-Antrag
SAB-Förderportal - Beratung vor Ort"
- Programmseite "RL Digitale Schulen"
- RL Digitale Schulen - Antragsstellung und Förderverfahren
- FAQ zur RL Digitale Schulen
- Schule und Ausbildung: Digitale Schulen
- DigitalPakt: In Sachsen kann es losgehen
Staatsministerium für Kultus
Voraussetzungen
Eine finanzielle Förderung kann nur gewährt werden, wenn
- der Antragsteller Eigentümer des zur Förderung beantragten Objektes ist
- der Antragsteller durch Rechtvorschriften oder Vertrag berechtigt ist, eine Investition beziehungsweise Erhaltungsmaßnahme vorzunehmen
- eine vollständige Abnahme der Maßnahme bis zum 31.12.2024 gesichert erscheint
- die Maßnahme nicht vor dem 17.05.2019 begonnen wurde
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen unterschrieben bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 26.06.2020