EC-Karte bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen
Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde, sollten Sie die betreffende Karte so schnell wie möglich sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden. Mit der einfachen Sperrung wird allerdings nur verhindert, dass Ihre Karte im PIN-Verfahren benutzt werden kann – es ist weiterhin möglich, durch Vorlage Ihrer Karte und Fälschung Ihrer Unterschrift auf Ihre Kosten zu zahlen.
Umfassende Sperrung
In mittlerweile allen Bundesländern lassen sich EC-Karten über das System "KUNO" sperren (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen). Dabei ist die Polizei elektronisch mit dem Einzelhandel beziehungsweise deren Zahlungsdienstleistern (Netzbetreiber) verbunden und kann auf Wunsch die Kartendaten einer gestohlenen oder verlorengegangenen EC-Karte in die Sperrdateien der Kassensysteme übermitteln.
Durch diese Eintragung können Unbefugte mit der gesperrten Karte auch nicht mehr im Lastschriftverfahren bezahlen .
Ansprechstelle
–> Bank / Kreditinstitut
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Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- EC- und Kreditkartenbetrug
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes - Sperr-Notruf 116 116 e.V.
Verfahrensablauf
- Sobald Sie den Verlust oder Diebstahl der Karte bemerken, sollten Sie diese schnellstmöglich durch Ihr Kreditinstitut sperren lassen. Dazu benötigen Sie in der Regel Ihre Kontonummer (möglichst auch die Bankleitzahl).
- Ist Ihr Kreditinstitut am bundesweiten Sperrnotruf angeschlossen, können Sie die Sperrung unter der Rufnummer 116 116 veranlassen.
Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei! Dort werden Sie unter anderem über die Möglichkeit aufgeklärt, die Daten in die Sperrdateien für Kassensysteme des Einzelhandels zu übertragen (System "KUNO").
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020