ESF-Technologieförderung, Personalkostenzuschuss für Transferassistenten beantragen (Transferassistent) (SAB)
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal nach Teil C der Richtlinie "ESF-Technologieförderung", Nr. 01491
Achtung:
Übergangsregion (Regionen Dresden und Chemnitz):
Auf Grund der auslaufenden Förderperiode 2014 — 2020 können in der Übergangsregion für lnnoExpert und Transferassistent keine Anträge mehr angenommen sowie für das InnoTeam keine Projektskizzen mehr eingereicht werden.
Stärker entwickelte Region (Region Leipzig sowie ehemaliger Landkreis Döbeln):
Auf Grund der auslaufenden Förderperiode 2014 — 2020 können in der stärker entwickelten Region keine Projektskizzen im InnoTeam mehr eingereicht werden. Für lnno-Expert und Transferassistent können noch Anträge eingereicht werden.
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Einstellung und Beschäftigung von Absolventen von Hochschulen oder Berufsakademien mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft als Transferassistenten. [...]
Transferassistenten haben die Aufgabe, die Übertragung von technologischem Wissen von Technologiegebern sowie von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die gewerbliche Wirtschaft zu unterstützen. Ziel ist es, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken.
Welche Stellen werden mitfinanziert?
- Personalausgaben für Transferassistenten
- maximal 2 Personen pro Unternehmen (bei der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft pro Einrichtung, bei Hochschulen pro Fakultät)
- maximal 2 weitere Personen bei Hochschulen für zentrale Funktionen des Technologietransfers
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (personenbezogene Personalkostenpauschale je Einsatzmonat))
Höhe
- bis zu 50 % der förderfähigen Personalausgaben
- förderfähige Kosten: maximal EUR 60.000 je Person und Jahr
Laufzeit
mindestens 12, maximal 48 Monate
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- De-minimis-Antrag-Erklärung (sab60381)
- De-minimis-Regel Informationsblatt (sab60380)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- ESF-Projekte_Transferassistent_Taetigkeitsnachweis_kumuliert_Pauschale_beihilfefrei_FZR 2014-2020 (sab62086)
- ESF-Projekte InnoExpert Taetigkeitsnachweis Pauschale (sab62084)
- ESF-Projekte Transferassistent Taetigkeitsnachweis Pauschale (sab62085)
- Infoblatt InnoExpert/Transferassistent (sab63122) sab63122
- Inno-Personal_Auszahlungsantrag_Abrechnung (sab63533)
- Inno-Personal - Zahlenmaeßiger Verwendungsnachweis (AZI) (sab63029) sab63029
- KMU-Bewertung_Anlage 1 (sab60314-1)
- KMU-Bewertung (sab60314)
- KMU-Kundeninformationsblatt (sab60300)
- TA_Inno-Personal Auszahlungsantrag (sab63106) sab63106
- TA_Inno-Personal Belegliste (sab63107) sab63107
- TA_Inno-Personal Transferassistenfoerderung Antrag (sab63105) sab63105
- TA_Negativerklaerung für die Beschaeftigung von Personal - ESF-Technologiefoerderung (sab63099) sab63099
- TA - Tätigkeitsnachweis (sab61031) sab61031
- TA - Tätigkeitsnachweis kumuliert_(sab61032) sab61032
- Tätigkeitsnachweis Personal mit projektbezogenem Einsatz (sab60880)
- Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme (sab61014-2)
- Teilnehmerfragebogen zum Austritt aus Maßnahme (sab61023) sab61023
- Teilnehmerfragebogen zum Eintritt in Maßnahme (sab61024) sab61024
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- die Berufsakademie Sachsen
- Kammern, Verbände
- freiberufliche Ingenieure oder sonstige Technologiemittler
Der Sitz des Unternehmens / der Einrichtung oder die Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen liegen.
Weitere Voraussetzungen
- Arbeitsplatz des geförderten Personals in Sachsen
- gefördertes Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Position)
- abgeschlossene Ausbildung der Transferassistenten auf wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichem Gebiet an einer Hochschule oder Berufsakademie
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung der Transferassistenten in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler
- Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Monaten
Ausgeschlossen von der Förderung
- Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist
- Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die bereits beim Antragsteller oder in einem mit dem Antragsteller im Sinne des Artikel 3 Abs. 3 Anhang I AGVO verbundenen Unternehmen beschäftigt waren (statthaft sind Tätigkeiten im Rahmen einer dualen Ausbildung, im Rahmen von Praktika, des Anfertigens einer Studien- oder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als Werkstudent oder Tätigkeiten bei der einstellenden Hochschule / Forschungseinrichtung)
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 % der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier in Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 09.09.2020