EU-/EWR-Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten
Möchten Sie sich als Handwerker in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen, müssen Sie unter Umständen dem Staat, in dem Sie Ihre Tätigkeiten ausüben möchten, einen Befähigungsnachweis für Ihre unternehmerische beziehungsweise berufliche Tätigkeit vorlegen. [...]
Dieser Befähigungsnachweis kann durch die EU-Bescheinigung erbracht werden. Damit können Sie darlegen, dass und wie lange Sie bereits selbstständig im Handwerk tätig waren oder in einer vergleichbaren Position als Arbeitnehmer gearbeitet haben. Sie dient also als Nachweis der in Deutschland ausgeübten Tätigkeit gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Leistung - EU/EWR-Handwerk-Verordnung
Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 67
Erforderliche Unterlagen
Die Handwerkskammer kann Ihnen nur Tätigkeiten und Zeiträume bestätigen, die aus Ihren Unterlagen ersichtlich sind.
Wir benötigen von Ihnen für die Ausstellung der EU-Bescheinigung folgende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung beziehungsweise Gewerbeabmeldung
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Zeugnisse (zum Beispiel Meisterbrief, Gesellenbrief oder Diplomzeugnis)
- Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, aus dem Ihre konkrete Tätigkeitsbeschreibung sowie deren Zeiträume zu entnehmen sind
Rechtsgrundlage
- Handwerksordnung (HwO)
- EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV)
- Gebührenordnungen der Handwerkskammern
Freigabevermerk
Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 23.12.2020