Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland eine Ehe schließen wollen, müssen Sie grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatstaat vorlegen. In diesem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt die innere Behörde Ihres Heimatlandes, dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht Ihres Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht. [...]
Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, von denen eine die deutsche Staatsangehörigkeit ist, benötigen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis. Ansonsten ist diejenige Staatsangehörigkeit entscheidend, zu der die engste Beziehung besteht.
Ist die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht möglich (z.B. weil Ihr Heimatstaat eine solche Bescheinigung nicht vorsieht), können Sie beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes (OLG) eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Das OLG prüft dann, ob Sie die beabsichtigte Ehe eingehen können, oder ob das maßgebliche Heimatrecht die Eingehung der Ehe verbietet.
Ehefähigkeitszeugnisse (unverbindliche Auflistung) werden z.B. ausgestellt von Albanien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kap Verde, Kenia, Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Luxemburg, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Samoa, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tansania, Tschechische Republik, Türkei.
Ansprechstelle
Innere Behörde Ihres Heimatstaates
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 1309 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Art. 5 und Art. 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 25.07.2019