Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen, Projektzuschuss beantragen ("RL Klima/2014") (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz nach der Förderrichtlinie Klimaschutz – Klima/2014, Nr. 02194
Der Freistaat Sachsen fördert investive und nicht investive Maßnahmen zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude. Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften können hierfür Zuschüsse beantragen.
Für welche Maßnahmen und Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
- die Erarbeitung von konzeptionellen Grundlagen zur CO2-Minderung, Steigerung der Energieeffizienz oder die Umsetzung von Energiemanagementsystemen
- Projekte als Komplexvorhaben, die auf der Basis von vorhandenen kommunalen Konzepten und Umsetzungsprogrammen CO2-Minderungspotenziale in höherem Umfang erschließen und dabei zu größeren Synergieeffekten führen als einzeln realisierte, vergleichbare Einzelmaßnahmen
- Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen und infrastrukturellen Einrichtungen
- energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Nichtwohngebäuden
- Modellprojekte
Die Richtlinie Klima / 2014 enthält verschiedene Programmteile, die zum Teil mehrere Fördergegenstände umfassen:
- I. Programmteil Öffentliche Gebäude
- II. Programmteil Konzepte und Instrumente
- III. Programmteil Komplexvorhaben
- IV. Programmteil Anlagen und Infrastrukturen
- V. Programmteil Modellprojekte
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
Anteil an den förderfähigen Ausgaben:
- abhängig von der Art der Maßnahme maximal 80%
- bei Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen und infrastrukturellen Einrichtungen: bis zu 60 %
(Ermittlung auf Basis der CO2-Minderung im angestrebten Sollzustand gegenüber dem Ausgangszustand bzw. einem Referenzzustand)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
- Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe im Sinne von Artikel Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) handelt, sind die beihilferechtlichen Vorschriften zu beachten.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftsprobe)_ausschließlich Zuschuss (sab61547-1)
- Belegliste (sab61389)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- De-minimis-Antrag-Erklärung (sab60381)
- De-minimis-Regel Informationsblatt (sab60380)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- Klima_2014_Antrag_Anlage 1_SV-Bestätigung (sab61453) sab61453
- Klima_2014_Antrag_Anlage 1 (sab61452) sab61452
- Klima_2014 - Anlage 2-1 (sab61372) sab61372
- Klima_2014 - Anlage 2-3 (sab61374) sab61374
- Klima_2014 - Anlage 4-4 (sab61376) sab61376
- Klima_2014 - Anlage 4-5 (sab61373) sab61373
- Klima_2014 - Antrag_ Anlage 2-2 (sab61312) sab61312
- Klima_2014 - Antrag_Anlage 4-1 (sab61386) sab61386
- Klima_2014 - Antrag_Anlage 5 (sab61387) sab61387
- Klima_2014 - Antrag Anlage 1
- Klima_ 2014 - Antrag Anlage 1 SV-Bestätigung
- Klima_2014 Antrag Anlage 4-3 (sab61314) sab61314
- Klima_2014 Antrag Anlage 4-6 (sab61483) sab61483
- Klima_2014 - Auszahlungsantrag Zwischennachweis (sab61364) sab61364
- Klima_2014 - Mantelantrag (sab61371) sab61371
- Klima_2014 - Tätigkeitsnachweis Personal Stundennachweis (sab60607) sab60607
- Klima_2014- Tätigkeitsnachweis Stellenförderung (sab60609) sab60609
- Klima_2014 - Verwendungsnachweis (sab61181) sab61181
- Klima 2014 - Antrag Anlage 3 (sab61469) sab61469
- Klima 2014 - Antrag Anlage 4-7 (sab61214) sab61214
- KMU-Kundeninformationsblatt (sab60300)
- SAENA SAE_201
- SAENA SAE_202
- SAENA SAE_203
- SAENA SAE_204
- SAENA SAE_205
- SAENA SAE_207
- SAENA SAE_208
- SAENA SAE_209
- Vergabeverfahren EFRE ESF_öffentliche Auftraggeber_Hinweise zur Dokumentation (sab62717)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Beratung vor Ort
- Klimaschutz – RL Klima/2014
SAB-Förderportal
"Klima 2014" – Förderungen im Einzelnen:
- I. Öffentliche Gebäude
- II. Konzepte und Instrumente 1. Umsetzungsinstrumente (z. B. Kommunales Energiemanagement)
- II. Konzepte und Instrumente 2. CO2-Minderungskonzepte
- II. Konzepte und Instrumente 3.Initialberatungen zum Einstieg in die Thematik Energieeffizienz und Energieeinsparung
- IV. Anlagen und Infrastrukturelle Einrichtungen 1. Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- IV. Anlagen und Infrastrukturelle Einrichtungen 2. Projekte zur Betriebsoptimierung von Heizungsanlagen
- IV. Anlagen und Infrastrukturelle Einrichtungen 3. Anlagen zur effizienten Wärme- und Kälteerzeugung sowie -versorgung inklusive Speicher und Verteilnetze
- IV. Anlagen und Infrastrukturelle Einrichtungen 4. Komplexe Energieleittechnik oder Gebäudeleittechnik
- IV. Anlagen und infrastrukturelle Einrichtungen 5. Energieeffiziente Straßenbeleuchtung
- IV. Anlagen und infrastrukturelle Einrichtungen 6. Energieeffiziente Innenraumbeleuchtung
- V. Modellprojekte
SAB-Förderportal
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen
- Verbandskörperschaften
- gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
Für einzelne Fördergegenstände gelten Einschränkungen; Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgenommen.
Weitere Voraussetzungen
- Investive Maßnahmen müssen sich auf öffentliche Infrastrukturen und öffentliche Gebäude, mit denen ein dem Allgemeinwohl dienendes Ziel verfolgt wird, erstrecken.
- Die Maßnahmen müssen die gesetzlichen Standards überschreiten oder, wenn derartige Standards nicht zur Verfügung stehen oder nicht verpflichtend sind (z.B. für Baudenkmale), zu einer erheblichen Verbesserung der Energieeffizienz und zu einer erheblichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen.
- Die einem Komplexvorhaben zugrunde liegenden Konzepte müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als fünf Jahre sein.
Die Antragstellenden müssen in der Lage sein, den gesamten Eigenanteil zu tragen.
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
- Die erforderlichen Formulare erhalten Sie online hier in Amt24 oder im SAB-Förderportal.
- Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein. Nach der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Fristen
- Antragstellung: v o r Beginn des Vorhabens
- Vorhabensbeginn: nach Bewilligung beziehungsweise der Genehmigung zum vorzeitigen Beginn durch die SAB
Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Klimaschutz – RL Klima/2014)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
- Art. 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (ex-Artikel 87 EGV) – Staatliche Beihilfen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 29.06.2020