Fach-, Ingenieur- und Hochschulabschlüsse (akademische Berufsbezeichnungen und Grade) aus der DDR, Anerkennung beantragen
In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter.
Für oben genannte Abschlüsse können Sie einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit / Nachdiplomierung stellen.
Nach Wegfall der sogenannten Stichtagsregelung im Jahr 2011 besteht im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, auch solche Fach- und Ingenieurschulabschlüsse zu bewerten, die nach dem 31.12.1990 erworben wurden. Allerdings gilt dies nur, sofern das Studium vor dem 03.10.1990 aufgenommen wurde.
Zuständige Stelle
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Aufgabengebiet: Beraten und Antrag annehmen HausanschriftWigardstraße 17
01097 DresdenPostfach10 09 20
01079 DresdenTelefon+49 351 564-0Fax+49 351 564 60299Zuständige KontaktpersonAntonia-Sophie GerthNachdiplomierung DDR-Hochschulabschlüsse
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
- verwenden Sie das Antragsformular (siehe "Onlineantrag und Formulare")
- füllen Sie den Vordruck vollständig aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen
- reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus als zuständige Stelle ein
Erforderliche Unterlagen
Reichen Sie mit Ihrem Antrag folgende Unterlagen ein:
- Nachweis der eventuellen Namensänderung
- amtlich beglaubigte Kopie / Abschrift des Abschlusszeugnisses
- amtlich beglaubigte Kopie / Abschrift der Verleihungsurkunde
- bei Antrag auf Nachdiplomierung: Nachweis einer mindestens 3-jährigen einschlägigen Tätigkeit (Kopien der Eintragungen im Sozialversicherungsausweis der DDR oder der Arbeitsverträge, Arbeitgeberbescheinigungen / Arbeitszeugnisse)
- eigenhändig unterschriebene tabellarische Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
- bei nach dem 31.12.1990 erworbenen Abschlüssen: Amtlich beglaubigte Kopie / Abschrift eines Immatrikulationsnachweises (z.B. des Studienbuches oder des Zulassungsbescheides, der Eintragungen im Sozialversicherungsausweis der DDR, des Delegierungsvertrages / Qualifizierungsvertrages)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 11.12.2020