Fahrerlaubnis, Karteikartenabschrift beantragen
Antrag auf Abschrift aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister nach § 25 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Sie möchten Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen? Ihr Führerschein ist verloren gegangen und Sie benötigen einen neuen? In diesen Fällen benötigt die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle in der Regel eine sogenannte Karteikartenabschrift.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Stelle und bitten um eine Karteikartenabschrift.
- Sobald der zuständigen Stelle alle nötigen Informationen vorliegen, sendet sie die Abschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben.
Erforderliche Unterlagen
nur bei schriftlichem Antrag erforderlich:
- formloser Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift, enthält:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Anschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin
- Telefonnummer für Rückfragen
- Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis
- Adresse der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben
Falls nötig, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.
Rechtsgrundlage
- § 25 Abs. 4 und 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Ausfertigung des Führerscheins
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.06.2019