Feinstaubplakette erwerben
In den Umweltzonen mehrerer Städte in Deutschland bestehen Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind.
Hinweis zur zuständigen Stelle:
Die Feinstaubplakette erhalten Sie außer bei den Kfz-Zulassungsbehörden auch bei den Prüforganisationen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Technische Überprüfung und Feinstaubplakette
Amt24-Informationen
Prüforganisationen:
- DEKRA Automobil GmbH
- FSP – Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co KG
- GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
- KÜS – Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V.
- TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
- TÜV Rheinland Fahrzeugüberwachung GmbH Berlin Brandenburg
- TÜV SÜD Auto Service GmbH
- TÜV SÜD Auto Partner GmbH
- TÜV Thüringen e. V.
Voraussetzungen
Sie erhalten für Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wenn es zu einer der Schadstoffgruppen 2 bis 4 gehört:
- Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
- Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
- Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette
Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 1 (ältere Benziner vor Euro 1 und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden.
Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der vier Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden:
- alter Fahrzeugschein: Ziffer 1, die fünfte und sechste Stelle
- neue Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld 14.1, die rechten beiden Ziffern
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine der zuständigen Stellen. Diese ermittelt, ob Ihrem Fahrzeug eine Feinstaubplakette zugeteilt werden kann und wenn ja, welche. Anschließend wird sie Ihnen ausgehändigt.
Kennzeichnen Sie Ihr Fahrzeug mit der Feinstaubplakette. Sie müssen sie dazu von innen und deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen. Um eine reibungslose Kontrolle der Fahrzeuge in den Umweltzonen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diese am rechten Rand der Windschutzscheibe anzubringen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 19.10.2017