Forschung und Entwicklung, Projektförderung beantragen (FuE Projektförderung) (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte zur Forschung und Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren nach der Richtlinie EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020, Nr. 06570
Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage bei der sächsischen Technologieförderung bestand seit Dezember 2019 ein Antragsstopp zur Einreichung neuer Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Dieser Antragsstopp wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zeitlich befristet bis zum 31. Januar 2021 aufgehoben. Bis zu diesem Termin können Anträge (bitte keine Projektskizzen) auf FuE-Projektförderung mit einer Laufzeit von maximal 18 Monaten eingereicht werden. Für diese Fördertranche steht insgesamt ein Budget von 8 Millionen EURO zur Verfügung.
Mit diesem Programm werden Forschungsprojekte auf zukunftsorientierten Technologiefeldern gefördert, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen und die auf eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der gewerblichen Zuwendungsempfänger gerichtet sind.
Ein Produkt oder Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union (EU) noch nicht wirtschaftlich verwertet wird. Es kann sich dabei auch um eine Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens handeln.
Zuschüsse können Sie für folgende Ausgaben erhalten:
- Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese mit dem Vorhaben beschäftigt sind
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente
- Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen (bei von der SAB genehmigter LSP-Abrechnung) oder wahlweise vereinfachte Abrechnung mit Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent auf die förderfähigen Ausgaben für Personal, Geräte/Ausrüstungen und Betriebskosten
- sonstige Betriebskosten einschließlich solcher für Material, Bedarfsmittel und dergleichen, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
- 60 Prozent der Patentierungskosten (nur bei kleinen und mittleren Unternehmen, KMU)
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- Zuschuss zu den förderfähigen Projektkosten bis maximal 80 % in Abhängigkeit vom Projektcharakter (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung, s.u.).
- Bonus von maximal 10 % für mittlere Unternehmen und maximal 20 % für kleine Unternehmen
- Bonus von maximal 15 % für Verbundprojekte
- Bonus von maximal 5 % für technologiepolitisch bedeutsame Projekte
Höchstbetrag
nicht festgelegt
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektfoerderung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- FuE Projektförderung - Angebot zur Durchfuehrung eines Auftrages im Rahmen der Technologiefoerderung bei der SAB (sab63150) sab63150
- FuE Projektförderung - Belegpruefung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P) Hinweise (sab60870) sab60870
- FuE Projektförderung - Belegprüfung Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P-Kosten - Stundensatzabrechnung) Hinweise (sab60872) sab60872
- FuE Projektförderung - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen Hinweise (sab60871) sab60871
- FuE Projektförderung - FuE Merkblatt Zwischenberichte Sachberichte (sab63149) sab63149
- FuE Projektförderung - FuE-Verbund Antrag Ausgabenbasis (AZA) (sab63010) sab63010
- FuE Projektförderung - Merkblatt zur Ermittlung Nettoeinnahmen (sab60610) sab60610
- FuE Projektförderung - Nettoeinnahmen Anzeige (sab60622) sab60622
- FuE-Projektförderung - Rentabilitätsvorschau GA (sab60319)
- FuE Projektförderung - Technologiefoerderung Antrag gewerbliche Wirtschaft (AZK) (sab63009) sab63009
- FuE-Projektförderung - Technologieförderung Abschluss von F&E-Verträgen Infoblatt (sab63095)
- FuE Projektförderung - Technologieförderung Handhabung Beleglisten Merkblatt (sab63161) sab63161
- FuE Projektförderung - Technologieförderung Stundennachweis (sab60374) sab60374
- KMU-Bewertung_Anlage 1 (sab60314-1)
- KMU-Bewertung (sab60314)
- KMU-Kundeninformationsblatt (sab60300)
- Nebenbestimmungen (NBest-SF-Kosten)
- Technologiefoerderung Zahlenmaeßiger Verwendungsnachweis für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) (sab63027) sab63027
- Technologieförderung FuE-Projekt/ -Verbund/KET/TT Indikatorenblatt (sab63231) sab63231
- Technologieförderung Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK) (sab63028) sab63028
- Vergabeverfahren EFRE ESF_öffentliche Auftraggeber_Hinweise zur Dokumentation (sab62717)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk, aber ohne freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- im Verbund auch Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Weitere Voraussetzungen:
- Große Unternehmen müssen darlegen, dass durch die Förderung
- der Umfang oder die Reichweite des Vorhabens deutlich schneller zunimmt oder
- sich der Gesamtbetrag der Mittel, den das antragstellende Unternehmen für das Vorhaben aufwendet, beträchtlich erhöht.
- angemessene Beteiligung an der Gesamtfinanzierung mit subventionsfreien Eigen- oder Fremdmitteln
- die geplanten Entwicklungsergebnisse müssen marktgängig sein (Nachweis durch Verwertungskonzept oder Vermarktungsstrategie)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die erforderlichen Formulare beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung mitfinanzierten Projekten der Technologieförderung (EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 22.12.2020