Ganztagsangebote, Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen beantragen
Antrag auf Gewährung einer Zuweisungen gemäß Sächsischer Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO), Nr. 01731
Der Freistaat Sachsen unterstützt allgemeinbildende Schulen, die eigenverantwortlich Ganztagsangebote gestalten möchten. Für unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Förderangebote, können die Schulträger und Schulfördervereine finanzielle Zuwendungen beantragen. [...]
Was wird gefördert?
Ganztagsangebote an Grundschulen, Oberschulen, allgemeinbildende Förderschulen und Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschaft:
- an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot, das täglich mindestens 7 Zeitstunden umfasst
- Bereitstellung eines Mittagessens
- Organisation und Durchführung in enger Kooperation und unter Verantwortung und Aufsicht der Schulleitung, konzeptioneller Zusammenhang mit dem Unterricht
bei Grundschulen:
Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Träger des Hortes, mit konkreten Aussagen zu
- Aufgaben und deren Inhalten
- Zusammenarbeit der Beteiligten im Zuweisungszeitraum
- langfristigen Zielen der Zusammenarbeit
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Zuweisung)
Höhe
- Sockelbetrag / Jahr
- Allgemeinbildende Förderschulen und Oberschulen: EUR 4.000
- sonstige Schulen: EUR 2.000
- Schülerpauschale
- Zusatzpauschale (für Oberschulen und allgemeinbildende Förderschulen)
- Schulclubpauschale: bis zu EUR 6.000 (bei Kofinanzierung in gleicher Höhe)
Die Berechnung der Zuweisung erfolgt nach § 5 Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTVO).
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Schule und Ausildung – Ganztagsangebote
- Fachempfehlung "Ganztagsangebote an sächsischen Schulen"
Sächsisches Staatsministerium für Kultus - Servicestelle Ganztagsangebote Sachsen (GTA)
- Ganztagsangebote, Programminformationen
SAB
–> Ganztagsangebote, Online-Antrag
SAB-Förderportal
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Schulträger
- Schulfördervereine
weitere Voraussetzungen
- die Angebote erfüllen die Mindestanforderungen nach §§ 2 f. SächsGTAVO
- es liegt ein pädagogisches Konzept vor, dem die Schulkonferenz zugestimmt hat
- bei Grundschulen: es existiert eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort mit konkreten Aussagen zur Zusammenarbeit im Zuweisungszeitraum und den langfristigen Ziele der Zusammenarbeit
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglich wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Die SAB überweist die Zuwendung in zwei Raten auf das angegebene Konto, eines Auszahlungsantrages bedarf es nicht.
- Weisen Sie dem Landesamt für Schule und Bildung auf dem entsprechenden Formular die zweckgemäße Verwendung der Mittel nach.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 05.04.2019