Gebundener Mietwohnraum, Zuschuss zur Schaffung von mietpreisvergünstigten Wohnungen beantragen (SAB)
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum nach der Richtlinie "gebundener Mietwohnraum" (RL gMW), Nr. 03727
Städten und Gemeinden, die einen erheblichen Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum haben, gewährt der Freistaat Sachsen Zuschüsse, die die Kommunen eigenständig zur finanziellen Unterstützung an Eigentümer* geeigneter Wohnungen weitergeben.
Was wird gefördert?
Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums für Haushalte mit Anspruch auf Wohnberechtigungsschein durch
- Neubau
- Ausbau, Umbau oder Erweiterung
- Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse
Für die Wohnungsgrößen gelten die Höchstgrenzen gemäß der sozialen Wohnraumförderung. Im besonderen Einzelfall und bei Wohnungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung kann die Stadt oder Gemeinde Abweichungen zulassen.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
gerechnet auf 15 Jahre und auf die anrechenbare Wohnfläche in m2
- bis zu 35 % der Vergleichsmiete zum Zeitpunkt der Antragstellung
- maximal EUR 3,50 / m2
Unterschreitet die Vergleichsmiete, abzüglich der Förderung, den örtlichen Höchstsatz für die Kosten der Unterkunft, reduziert sich der Zuschuss entsprechend.
Förderfähige Gesamtkosten
Gesamt-Baukosten (ohne Kosten für Grundstückskauf und Grunderwerb):
- bei Neubau oder Umbau: bis zu EUR 2.600 / m2 Wohnfläche
- bei Anpassungsmaßnahmen: mindestens EUR 600,00 / m2 Wohnfläche
Auszahlung
100 % des Zuschussbetrages in Raten nach Baufortschritt
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Anlage 4 VV sozialer Wohnungsbau (sab0096)
- Anlage 5 VV Sozialer Wohnungsbau (sab0097)
- Landesprogramm gebundener Mietwohnraum_Auszahlungsantrag (sab69031) sab69031
- Landesprogramm gebundener Mietwohnraum_Sachstandsbericht (sab69033) sab69033
- Landesprogramm gebundener Mietwohnraum_Verwendungsnachweis (sab69032) sab69032
- Landesprogramm gebundener Mietwohnungsbau_Antrag (sab69029) sab69029
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Antragsberechtigte (Erstempfänger): kommunale Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) im Freistaat Sachsen
- Zuwendungsberechtigte (Letztempfänger): Wohnungseigentümer, die mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen schaffen
Weitere Voraussetzungen
- nachweislicher Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum
- die Versorgung einkommenschwacher Haushalte mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen ist gefährdet
- Belegungsrechte für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein: mindestens 15 Jahre
- Mietpreisbindung:
durchschnittliche Angebotsmiete für vergleichbare Wohnungen
- Höhe der Zuwendung in EUR / m2 Wohnfläche
= anfängliche Miete (Bewilligungsmiete ohne Betriebskosten)
Die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar erscheinen.
Verfahrensablauf
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt die Zuwendung bis zum jeweiligen Stichtag schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) auf den vorgesehenen Formularen.
- Formulare und Merkblätter sind online über Amt24 oder über das SAB-Förderportal zu beziehen.
- Entscheidender Bestandteil des Antrags ist die Konzeption zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in der Stadt oder Gemeinde.
- Auf Grundlage aller eingereichten Anträge unterbreitet die SAB dem Innenministerium einen Entscheidungsvorschlag für die regionale Aufteilung der Gesamtförderung.
- Nach der Entscheidung des Ministeriums erhalten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen von der SAB den Bescheid, in welcher Höhe Zuschüsse ausgereicht werden.
Antragsverfahren für Wohnungseigentümer
- Eigentümer von förderfähigem Wohnraum stellen ihren Zuschuss-Antrag auf den dafür vorgeschriebenen Formularen bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
- Im Antrag müssen die geplanten Baumaßnahmen beschrieben und die voraussichtlich benötigten Fördermittel beziffert sein.
- Die Zuschüsse werden auf Antrag anteilig nach Baufortschritt ausgezahlt.
Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen regeln Näheres zum Antragsverfahren.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2020