Gehölzschnitt und Baumfällen in der Vegetationszeit beantragen
Regionalisierung
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Auskunft zu den örtlichen Baumschutzbestimmungen erteilt Ihnen Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24