Gewerbezentralregister-Auszug beantragen
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO)
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtadliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Ein Gewerbezentralregisterauszug wird beispielsweise zur Prüfung der Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (etwa eine Maklertätigkeit) genehmigt wird.
Regionalisierung
Gewerbebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Antragstellung
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister (GZR-Auszüge) müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen. Daneben bietet das Bundesamt der Justiz ein Online-Verfahren an.
Bei juristischen Personen hat der gesetzliche Vertreter den Antrag zu stellen. Der oder die Antragstellende beziehungsweise der gesetzliche Vertreter kann sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (zum Beispiel Rechtsanwalt) vertreten lassen.
Eine besondere Form für den Antrag ist nicht vorgeschrieben. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls Antragsformulare zur Verfügung stehen oder im Internet abrufbar sind.
Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter, das den GZR-Auszug erstellt.
Online-Verfahren
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch online beantragen. Dafür benötigen Sie:
- Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion
- ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments
- eine auf dem Computer installierte Ausweis-App
- Master- oder Visacard beziehungsweise ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt
- gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera),um Nachweise hochzuladen
Aus Sicherheitsgründen können Sie die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nicht selbst ausdrucken. Diese werden Ihnen postalisch zugestellt.
Verwendungszweck
Bei der Beantragung müssen Sie zwingend angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen.
- Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, wird Ihnen der GZR-Auszug durch das Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
- Sofern Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland anfordern, teilen Sie die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Die Behörde erhält den Auszug dann direkt vom Bundeszentralregister in Bonn.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen zusätzlich:
- Vertretungsbefugnis
- Handelsregisterauszug
bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich:
- Staatsangehörigkeitsnachweis
gegebenenfalls:
- Anschrift der Behörde im Inland, für die der Auszug bestimmt ist
Kosten
Vertiefende Informationen
Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt.
- Gewerbezentralregister
Bundesamt für Justiz
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr