Gymnasium, Leistungserhebung zur Anmeldung ohne Bildungsempfehlung beantragen
An der Leistungserhebung nimmt Ihr Kind teil, wenn die Bildungsempfehlung den Besuch einer Oberschule vorsieht, Ihre Tochter oder Ihr Sohn aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte. Dazu melden Sie Ihr Kind an dem Gymnasium Ihrer Wahl an.
Die Leistungserhebung findet an dem Gymnasium statt, an dem Sie Ihr Kind angemeldet haben
Ansprechstelle
das Gymnasium, an dem Ihr Kind angemeldet ist:
- Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen
Sächsische Schuldatenbank
Regionalisierung
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Gymnasium, Anmeldung
Amt24-Leistung - Wechsel an weiterführende Schulen
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Voraussetzungen
- Bildungsempfehlung in der 4. Klasse für die Oberschule oder
- Schüler der Klassenstufe 4 einer nicht staatlich anerkannten Grundschule oder allgemeinbildenden Förderschule in freier Trägerschaft
Verfahrensablauf
Beantragung
Antrag auf Annahme Ihres Kindes bei dem Gymnasium Ihrer Wahl. Die Prüfungen finden an zentral festgelegten Terminen statt.
Leistungserhebung
Als Leistungserhebung wird eine schriftliche Prüfungsarbeit angefertigt, welche die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen umfasst.
- Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten.
- Die Bewertung erfolgt ohne Benotung.
- Das Ergebnis der Leistungserhebung wird den Eltern in dem verpflichtenden Beratungsgespräch mitgeteilt.
Fristen
- Anmeldung am Gymnasium: bis 08.03.2019
- schriftliche Leistungserhebung: 12.03.2019
- schriftlicher Nachtermin bei Vorliegen eines wichtigen Verhinderungsgrundes: 20.03.2019
- Mitteilung des Ergebnisses im Rahmen des Beratungsgespräches
Kosten (Gebühren)
Hinweise (Besonderheiten)
An sorbischen Schulen kann die Leistungserhebung in sorbischer Sprache durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
- § 7 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA) – Leistungserhebung, Beratungsgespräch
- § 7 Absatz 2 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) – Regelung für sorbische Schulen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 16.07.2018