Hochschulstudium, Direktbewerbung einreichen
Um einen Studienplatz bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, die den gewünschten Studienplatz anbietet – mit Ausnahme der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge und der sonstigen Studiengänge, die von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden.
Ansprechstelle
Hochschule, an der Sie studieren möchten
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur, Fachhochschulreife, bestandene Zugangsprüfung)
- gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen
Die Anforderungen an die Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen können abhängig vom Studiengang und Studienstandort unterschiedlich sein.
Verfahrensablauf
Bewerbung
- Füllen Sie den Antrag auf Zulassung / Immatrikulation und die Bewerbungsunterlagen der jeweiligen Hochschule (die Online-Formulare stehen meistens auch zum Download im Internet) vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Reichen Sie den Antrag gemeinsam mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle der Hochschule ein, die über die Zulassung entscheidet. Achten Sie auf die fristgemäße Zustellung.
- Nachdem die Hochschule über Ihre Zulassung entschieden hat, erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Zulassungsbescheid
Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid
Sie erfahren, auf welcher Rangposition nach Durchschnittsnote und Wartezeit Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen, die eine Zulassung bekommen, diese nicht in Anspruch nehmen.
Fristen
Die Bewerbungsfristen sind unterschiedlich, Sie können sich darüber am besten im Online-Angebot der jeweiligen Hochschule informieren.
Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Sommersemester
- 30.11. des Vorjahres bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.07. des Vorjahres
- 15.01. bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zu einem späteren Zeitpunkt
Wintersemester
- 31.05. bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.
- 15.07. bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zu einem späteren Zeitpunkt
Rechtsgrundlage
- §18 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Immatrikulation
- §§ 27 ff. Hochschulrahmengesetz (HRG) – Zulassung zum Studium
- Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz (SächsHZG)
- Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPlVergabeVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 06.11.2020