Hortplatz (Grundschulalter), Anmeldung beantragen
Für Kinder im Grundschulalter, haben sächsische Städte und Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot an Hortplätzen zu schaffen.
Wenn Sie Ihr Kind auch außerhalb der Unterrichtszeiten in einem Hort betreuen lassen wollen, können Sie dies direkt in der Einrichtung beantragen. Viele Grundschulen haben einen Schulhort im Haus, aber auch eine Reihe von Kindergärten und Krippen (Kindertageseinrichtungen) bieten eine Hortbetreuung an. Den Hortplatz beantragen Sie formlos direkt im Hort oder in der Kindertageseinrichtung.
Ansprechstelle
Eine Einrichtung Ihrer Wahl
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag und keine Formulare vorhanden.
Zuständige Stelle
Leider konnte für den angegebenen Ort keine zuständige Stelle gefunden werden.
eine Einrichtung Ihrer Wahl
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
kommunale Einrichtungen
- Suchen Sie sich einen passenden Hort oder eine Kindereinrichtung, die Hortbetreuung anbietet, aus. In größeren Städte und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus eine kostenlose Übersicht.
- Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
- Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
- Die Leitung der betreuenden Einrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
- Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.
Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber
Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Hortes.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 30.03.2021