IHK-Berufe, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Zeugnissen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen
Wenn Sie als Spätaussiedler Berechtigter gemäß Bundesvertriebenengesetz sind, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschieben
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- amtliche Dokumente bei Namensänderung (zum Beispiel Eheurkunde, Standesamtsdokumente)
- tabellarischer Lebenslauf
- amtlich beglaubigte Kopie des Bundesvertriebenenausweises
- deutsche Übersetzung der Originalurkunde und des Originalzeugnisses durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer
- Arbeitsbuch mit deutscher Übersetzung
- Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde
Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen; Übersetzungen müssen durch einen öffentlich bestellten Übersetzer erfolgen.
Kosten (Gebühren)
Für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz ist die Anerkennung von Prüfungen oder Befähigungsnachweisen kostenfrei, wenn der Antrag innerhalb von drei Jahren ab Beginn des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik gestellt wird.
Ansonsten wird für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages je nach Gebührentarif der zuständigen IHK eine Gebühr in Höhe von EUR 20,00 bis EUR 60,00 erhoben.
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 08.03.2019