Investive Förderung von Angeboten zur gleichberechtigten Teilhabe bei Behinderung oder psychischer Krankheit (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben nach der Richtlinie zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL "Investitionen Teilhabe"), Nr. 04731
Der Freistaat Sachsen beteiligt sich auf Antrag an Investitionen in Einrichtungen, Dienste und Angebote, mit denen Menschen mit Behinderungen, psychischen oder Suchterkrankungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilhaben können. [...]
Welche Einrichtungen können eine Förderung erhalten?
- Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche
- Wohnstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen (einschließlich Außenwohngruppen)
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Förder- und Betreuungsbereiche
- sonstige Einrichtungen, Dienste und Angebote (z. B. ambulante Angebote, Beratungsstellen)
Welche Maßnahmen werden mitfinanziert?
- Neubau, Sanierung, Modernisierung
- Erhalt der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen, Dienste und Angebote
- barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen
Konditionen
Art der Förderung
Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
- bei überregionalen Einrichtungen: bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
Eigenanteil
- antragstellende Einrichtung: mindestens 10 %
- Landkreis / kreisfreie Stadt (Dresden, Leipzig, Chemnitz): mindestens 10 %
Ausgenommen hiervon sind überregionale Einrichtungen sowie eine reine Ausstattungsförderung.
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Ausgaben für einen Um- und Ausbau dürfen 75 % der Ausgaben für einen Neubau nicht überschreiten.
- Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Belegliste verkürzt (sab61388)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Identitätsfeststellung (sab60311)
- Investition Teilhabe - Ausgabengegenueberstellung (sab61352-1) sab61352-1
- Investition Teilhabe - Auszahlungsantrag Zuschuss (sab61323) sab61323
- Investition Teilhabe - Belegliste_DIN276 (sab61329) sab61329
- Investition Teilhabe - Beschaffungsplan_ausfuehrlicher Verwendungsnachweis (sab60544) sab60544
- Investition Teilhabe - Beschaffungsplan einfacher Verwendungsnachweis (sab61360) sab61360
- Investition Teilhabe - Förderantrag (sab61286) sab61286
- Investition Teilhabe - Grundschuldbestellung SMS (sab60032) sab60032
- Investition Teilhabe - Jahresmitteilung (sab60543)
- Investition Teilhabe - Mittelanforderung Baumaßnahmen (sab60571) sab60571
- Investition Teilhabe - Planungsempfehlungen SMS (sab0068) sab0068
- Teilhabe_Verwendungsnachweis (sab62720) sab62720
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Beratung vor Ort
- Investitionen Teilhabe
SAB-Förderportal - Barrierefreies Bauen 2017 "Lieblingsplätze für alle"
Amt24-Leistung
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Träger der Einrichtung
- für Maßnahmen zur Barrierefreiheit: die jeweiligen Eigentümer
Weitere Voraussetzungen
- Nachweis des bestehenden Bedarfs
- Das Grundstück / Gebäude muss Eigentum der oder des Antragstellenden sein oder zur Nutzung ein langfristiges Erbbaurecht mit entsprechender Zweckbindung bestehen.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Bestätigung des Bedarfs entsprechender Angebote durch das Landratsamt (in Dresden, Leipzig und Chemnitz durch die Stadtverwaltung)
- bei Behindertenwerkstätten zusätzlich: Bestätigung durch die Bundesagentur für Arbeit
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Hinweise (Besonderheiten)
Förderung kleiner Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren
Im Rahmen des Programmes "Barrierefreies Bauen 2017" ist eine finanzielle Unterstützung für Investitionen bis zu EUR 25.000 für Projekte möglich, die bestehende Barrieren vor Ort abbauen. Die Zuwendungen werden an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Investoren ausgereicht.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.06.2018